Sozialamtschefs werfen Regierung Irreführung vor
Laut Regierungsrat kostet der Volksvorschlag zum Sozialhilfegesetz bis zu 178 Millionen Franken pro Jahr. Die Sozialamtchefs aus Bern, Biel und Thun präsentieren massiv tiefere Zahlen.

Seit SVP-Regierungsrat Pierre Alain Schnegg im Amt ist, haben sich die Beziehungen zwischen seiner Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) und den lokalen Sozialdiensten deutlich verschlechtert. Letztere kritisierten nicht nur von Beginn an die geplanten Kürzungen in der Sozialhilfe. Sie warfen Schnegg auch immer wieder vor, bei ihm mit fachlichen Argumenten auf Granit zu beissen und zu wenig in die Entscheidungsfindung einbezogen zu werden. Der Fürsorgedirektor seinerseits wies die Anschuldigungen stets zurück und zweifelte an, dass die Sozialdienste tatsächlich unabhängig argumentieren.
Jetzt erreicht der Streit einen neuen Höhepunkt. Die drei Chefs der Sozialämter der Städte Bern, Biel und Thun kritisieren öffentlich Schneggs Berechnungen der Mehrkosten, die aufgrund des eingereichten Volksvorschlags zur Revision des Sozialhilfegesetzes entstehen könnten. Diese seien «deutlich zu hoch und halten einer fachlichen Überprüfung nicht stand». So sei eine «fundierte und seriöse Diskussion» nicht möglich. Das schreiben die drei Amtschefs Felix Wolffers (Bern), Thomas Michel (Biel) und Bruna Roncoroni (Thun) diese Woche in einem Brief an die Fraktionspräsidenten im Grossen Rat – und liefern eigene, «faktenorientierte» Berechnungen mit.
Das wiederum liess Schnegg nicht auf sich sitzen. Am Donnerstagabend verschickte er eine Stellungnahme an denselben Verteiler. Darin bezeichnet er die neuen Berechnungen als «in wesentlichen Teilen unzutreffend».
Abstimmung im Grossen Rat
Um was genau geht es? Nächste Woche wird der Grosse Rat den von linken Parteien eingereichten Volksvorschlag zur Revision des Sozialhilfegesetzes beraten. Die Politiker müssen die Abstimmungsempfehlung von Regierung und Parlament zuhanden der Stimmbürger verabschieden.
Der Regierungsrat befürwortet das neue Gesetz, das der Grosse Rat Anfang Jahr verabschiedet hat. Dieses enthält eine generelle Kürzung des Grundbedarfs um 8 Prozent unter die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos). Zudem sind für bestimmte Personengruppen weitergehende Kürzungen bis zu 30 Prozent vorgesehen. Dafür würden sich die Zulagen für Arbeits- und Integrationsbemühungen wieder an den Skos-Richtlinien orientieren, und ein Teil der Einsparungen solle für verstärkte Integrationsmassnahmen verwendet werden.
Der Volksvorschlag hingegen enthält keine generelle Kürzung. Sowohl Grundbedarf als auch Zulagen sind auf Niveau der nationalen Richtlinien. Ältere Arbeitslose ab 55 Jahren sollen zudem bessergestellt werden als heute. Sie würden neu nach den höheren Ansätzen der Ergänzungsleistungen entschädigt und im System der Arbeitslosenversicherung bleiben. So erhofft sich das linke Komitee eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt und langfristige Einsparungen. Denn die betroffenen Personen müssten ihr Vermögen nicht mehr praktisch aufbrauchen, bis sie staatliche Hilfe erhielten. Die Folge wären tiefere Kosten bei den Ergänzungsleistungen im Pensionsalter. Vorgesehen sind schliesslich auch hier stärkere Integrations- sowie Ausbildungsmassnahmen.
Riesige Differenz
Im Vortrag der Regierung zuhanden des Grossen Rates hat die GEF nun die Kosten des heutigen Systems jenen gegenübergestellt, die entstehen würden, wenn eine der beiden Varianten durchkommt. Das Resultat: Mit der Gesetzesrevision der Regierung würden langfristig zwischen 18 und 31 Millionen Franken pro Jahr gespart, mit dem Volksvorschlag drohen hingegen Mehrkosten von jährlich 49 bis 178 Millionen. Genau das aber glauben weder das Komitee des Volksvorschlags noch die drei Sozialamtschefs Wolffers, Roncoroni und Michel. In ihren Berechnungen kommen sie lediglich auf jährliche Mehrkosten von 6 Millionen Franken.
Die Meinungen gehen insbesondere in zwei Punkten auseinander: bei den Kosten für die Zulagen und jenen für die Massnahmen bei den älteren Arbeitslosen ab 55 Jahren.
Bei den Zulagen geht die Regierung davon aus, dass die Gesetzesrevision Mehrauslagen von 7 Millionen Franken auslösen wird. Der Volksvorschlag hingegen 17 Millionen. Die drei Sozialamtchefs schreiben dazu, dass sich beide Varianten auf die Skos-Richtlinien beziehen würden. Die Differenz sei somit «in keiner Art und Weise» plausibel. Auch für den linken Vorschlag sei von 7 Millionen Franken auszugehen.
Fürsorgedirektor Schnegg sieht das hingegen ganz anders. In seiner Stellungnahme an die Fraktionspräsidenten schreibt er, dass beim Volksvorschlag von einer «sehr grosszügigen» Ausrichtung der Anreizleistungen auszugehen sei. Mit der Vorlage des Grossen Rates hingegen würden auf Verordnungsebene genaue Voraussetzungen definiert, unter welchen ein solcher Zustupf bezogen werden kann.
Felix Wolffers kann darüber nur den Kopf schütteln. So sei auch beim Volksvorschlag klipp und klar festgeschrieben, dass der Regierungsrat die Höhe der Zulagen in der Verordnung «innerhalb der Bandbreite der Skos-Richtlinien» festlegen könne.
Fragwürdige Zahlen?
Die zweite, viel gravierendere Differenz besteht bei der Berechnung der Kosten für ältere Arbeitslose. Hier berechnet die GEF für den Volksvorschlag zwei Varianten. Als Basis dienen Zahlen aus dem letzten Jahr. Damals haben sich im Kanton Bern 3767 Personen zwischen 55- und 64-jährig neu bei der Arbeitslosenversicherung angemeldet. Dem standen 724 Personen aus derselben Altersgruppe gegenüber, die ausgesteuert wurden, also potenziell Sozialhilfe oder bei einer Annahme des Volksvorschlags Ergänzungsleistungen beziehen könnten. Bei der Minimalvariante geht die GEF von den 724 Personen aus, bei der Maximalvariante von allen 3767. Daraus resultieren langfristige Mehrkosten von jährlich 30 bis 159 Millionen Franken beim Volksvorschlag und Einsparungen von 4 bis 17 Millionen Franken bei der Gesetzesrevision.
Wolffers und Co. kritisieren, dass niemals alle ausgesteuerten Personen Sozialhilfe oder eben Ergänzungsleistungen beziehen würden. Schliesslich sei belegt, dass es nur ein Teil sei. Manche seien etwa aufgrund von vorhandenem Vermögen gar nicht anspruchsberechtigt. Das zeigen auch Zahlen der GEF selbst, die sie in einer Antwort auf eine Interpellation im August veröffentlicht hat. Demnach haben in den letzten Jahren jeweils zwischen 33 und 51 Prozent der älteren Ausgesteuerten auch Sozialhilfe bezogen. Laut den drei Sozialamtchefs ist zudem die Grundannahme der Maximalvariante noch weniger nachvollziehbar. Denn das würde bedeuten, dass die regionalen Arbeitsvermittlungszentren von der Anmeldung bis zur Aussteuerung zwei Jahre später nicht eine einzige Person in den Arbeitsmarkt vermitteln könnten.
Fragwürdige Studie?
Wolffers, Roncoroni und Michel verweisen in ihrer Berechnung auf eine Studie des Luzerner Büros Interface, die im Auftrag der Skos entstanden ist. Darin werden die Kostenfolgen des vorgeschlagenen Ergänzungsleistungsmodells auf nationaler Ebene untersucht. Das Resultat: Wenn man alle Spareffekte einberechnet, würden schweizweit langfristig lediglich Mehrkosten von 25 Millionen Franken entstehen. Heruntergebrochen auf den Kanton Bern würde das laut Wolffers, der noch bis Mai Co-Präsident der Skos ist, bedeuten, dass hier rund 9 Millionen Franken mehr ausgegeben werden müssten – und nicht etwa 30 bis 159 Millionen.
Schneggs Konter
Und was sagt Pierre Alain Schnegg dazu? Er hält in seinem Schreiben fest, dass die erwähnte Studie nicht unabhängig sei, weil sie von der Skos in Auftrag gegeben worden sei. Die wiederum möchte keine Unterschreitung ihrer Richtlinien in den verschiedenen Kantonen. Ausserdem sei es nicht korrekt, den Anteil des Kantons Bern an den gesamtschweizerischen Ausgaben anhand der Bevölkerungszahl auszurechnen. Das aber haben die drei Sozialamtleiter getan. Der Anteil müsste wenn schon mit der überdurchschnittlich hohen bernischen Sozialhilfequote gewichtet werden, so Schnegg. Wolffers bestreitet das jedoch. Nicht die Sozialhilfequote sei allenfalls einzubeziehen, sondern die tiefe Berner Arbeitslosenquote.
Annahmen
Generell würde laut der GEF ein «grosser und zentraler Unterschied» zwischen dem Regierungsrat und den Autoren der Interface-Studie bestehen in der Beurteilung, wie viele ältere Arbeitslose wieder eine Stelle finden. Da seien Letztere «viel zu optimistisch», teilt die Direktion auf Anfrage mit. Und bei der Berechnung der Mehrkosten würde es nicht ausreichen, nur die Zahlen zu den Übergängen aus der Arbeitslosenversicherung in die Sozialhilfe zu berücksichtigen. Dies, weil es das von links vorgeschlagene System «heute so nicht gibt». Sowieso sei bei der Diskussion zentral, dass der Regierungsrat stets kommuniziert habe, dass seine Kostenschätzung «Unbekannten und Annahmen» enthalte.
«Zentral ist, dass der Regierungsrat stets transparent kommuniziert hat, dass seine Kostenschätzung Unbekannten und Annahmen enthält.»
Wer aber hat nun recht? Mit dieser Frage muss sich der Grosse Rat nächste Woche beschäftigen – und im kommenden Jahr dann die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.
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