
In Europa häufen sich Strafen gegen Menschen, die sich mit Migranten solidarisch zeigen: Dem Schiff Aquarius wurde das Recht entzogen, im Mittelmeer Flüchtlinge zu retten. Mimmo Lucano, der Stadtpräsident des kalabrischen Riace, einer Zuflucht vieler Migranten, ist im Gefängnis. In Frankreich läuft ein Rechtsverfahren gegen den Bauern Cédric Herrou, der Flüchtende beherbergte und ihnen über die Grenze half. Und am 13. Dezember fiel ein Strafentscheid gegen die «Gruppe von Briançon», sieben junge Menschen, die angeklagt waren, als «organisierte Bande» die illegale Einreise gefördert zu haben.
All das geschieht, obschon viele europäische Länder explizit die Rechte von Menschen schützen, die aus humanitären Gründen und ohne Gewinnabsicht die illegale Ein- und Ausreise oder den illegalen Aufenthalt fördern. Und erst vor kurzem hat das Europäische Parlament in Erinnerung gerufen, dass Hilfe für Migrantinnen und Migranten nicht kriminalisiert werden darf.
Ähnliche Verfahren laufen in der Schweiz. Die Baslerin Anni Lanz wurde diesen Monat in Brig verurteilt, weil sie einen nach Italien abgewiesenen, psychisch kranken Asylbewerber in die Schweiz zurückholen wollte. Im Herbst 2017 wurde im Tessin bereits über Lisa Bosia Mirra eine Strafe verhängt, weil sie abgewiesenen Minderjährigen über die Grenze half.
Reine Legalität ist immer aufgrund höherer Prinzipien auf ihre Legitimität hin zu prüfen.
Die rechtliche Basis bildet Artikel 116 im Schweizer Ausländergesetz: «Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer (…) einer Ausländerin oder einem Ausländer die rechtswidrige Ein-, Durch- oder Ausreise oder den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz erleichtert oder vorbereiten hilft.» Vor 2008 stand dort noch, eine solche Handlung sei nicht strafbar, wenn sie «aus achtenswerten Beweggründen» geschehe. Das wurde gestrichen, sodass jede Solidaritätshandlung mit den Verbrechen der Schlepper vergleichbar wird. Heute gibt es nur noch Strafmilderung «in leichten Fällen» und Strafverschärfung, wenn man sich dabei bereichern will oder für eine Gruppe handelt, die zur «fortgesetzten Begehung dieser Tat» dient.
Sicher, man könnte eine harte Linie verfolgen und sagen: «Gesetz ist Gesetz! Rechtswidrige Handlung verdient Bestrafung.» Doch Gesetze werden laufend verändert. Die Genfer Nationalrätin Lisa Mazzone (Grüne) hat im September eine parlamentarische Initiative eingereicht, um die vor zehn Jahren gestrichenen «achtenswerten Beweggründe» wieder ins Gesetz aufzunehmen.
Reine Legalität ist immer aufgrund höherer Prinzipien auf ihre Legitimität hin zu prüfen. Im Schweizer Recht kann gemäss Strafgesetzbuch (Art. 128,4) zur «Unterlassung der Nothilfe» in Anspruch genommen werden: «Wer […] einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte, […] wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
Eigentlich müsste man sogar sagen, dass Behörden mit ihren Rechtsverfahren gegen solidarische Menschen selbst strafbar werden, denn in diesem Artikel heisst es, dass ähnlich zu bestrafen sei, «wer andere davon abhält, Nothilfe zu leisten, oder sie dabei behindert».
Pierre Bühler ist reformierter Theologe und Mitglied von Migrationscharta.ch.
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Solidarität nicht kriminalisieren
Auch in der Schweiz kann verurteilt werden, wer Flüchtlingen hilft. Das darf und muss nicht sein.