So will der Kanton Bern Pädophile im Internet aufspüren
Die vorsorgliche verdeckte Fahndung nach Pädophilen im Internet soll im Kanton Bern bald wieder möglich sein.

Mit dem Einverständnis der Regierung überwies der Grosse Rat am Mittwoch zwei Vorstösse aus den Reihen der SVP. Die Chatroom-Überwachung war bis Ende 2010 auf Bundesebene geregelt. Doch mit Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung entfiel diese Rechtsgrundlage. Die Kantone müssen sich selber behelfen, wenn sie ihre Polizisten weiterhin in Chatrooms schnüffeln lassen wollen.
Als erster Kanton hat Schwyz die Gesetzeslücke geschlossen. Er ist deshalb neuerdings auch für die Cyber-Polizei des Bundes zuständig. Auch der Kanton Bern will zügig vorwärts machen, wie die Regierung bei der Beantwortung der Vorstösse betonte.
Schon im März solle der Grosse Rat über die Teilrevision des Polizeigesetzes beraten können. Die Inkraftsetzung sei auf Anfang April geplant.
Selbst so gebe es eine dreimonatige Lücke, bedauerte der eine Motionär Lars Guggisberg (SVP/Ittigen). Denn im Moment seien verdeckte Ermittlungen im Kanton Bern erst dann zulässig, wenn bereits der Verdacht bestehe, dass schon strafbare Handlungen begangen wurden. «Das ist zu spät.»
Verdeckte Vorermittlungen sollten überdies auch in anderen Bereichen wieder möglich sein, machte Andreas Blank (SVP/Aarberg) in einer weiteren Motion geltend: Im Kampf gegen den Drogenhandel brauche es ebenfalls Undercover-Agenten, um Dealer überführen zu können.
Die Motion Guggisberg wurde mit 118 zu 0 Stimmen überwiesen, die Motion Blank mit 122 zu 1 Stimmen.
SDA/tan
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