So soll die Zersiedelung in der Schweiz gestoppt werden
Das neue Raumplanungsgesetz und die Raumplanungsverordnung treten am 1. Mai in Kraft. Der Bundesrat kam dabei Pferdehaltern und der Solarenergie entgegen.

Allerdings besteht weiterhin eine Meldepflicht solcher Anlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Das Entgegenkommen an die Pferdehaltung erstreckt sich auf die Landwirtschaftszone. Neu können sowohl das landwirtschaftliche Gewerbe als auch kleine Bauernbetriebe Pensionspferde aufnehmen. Um die Tiere zu bewegen, sind auch Reitplätze zulässig. Reithallen in der Landwirtschaftszone bleiben hingegen untersagt.
Bauliche Massnahmen für die Pferdehaltung auf kleineren Bauernbetrieben sind erlaubt - vorab in bestehenden Bauten. Erleichterungen gibt es auch für die hobbymässige Pferdehaltung. Dabei verzichtet der Bundesrat auf eine zahlenmässige Beschränkung der so gehaltenen Pferde.
Regionale Besonderheiten berücksichtigt
In die Verordnung flossen Bedenken wegen der Bauzonengrösse ein, wie der Bundesrat weiter schreibt. Die Vorschriften bei den Bauzonen seien reduziert worden und trügen regionalen Gegebenheiten Rechnung. Dabei nennt die Landesregierung etwa Gemeindefusionen oder Räume mit starkem Bevölkerungsrückgang.
Zudem wurde die Berichterstattungspflicht der Kantone auf die vierjährige Beobachtungsphase konzentriert.
Das revidierte Raumplanungsgesetz wurde in der Volksabstimmung vom 3. März 2013 gutgeheissen. Ziele sind der sorgsame Umgang mit dem Boden, massvolle Bauzonen sowie kompakte Siedlungen. Diese sollen sich nach innen entwickeln, etwa durch Verdichtung, Brachenüberbauung und Schliessung von Baulücken.
Kantone müssen Richtpläne überarbeiten
Das soll den Verschleiss von Kulturland eindämmen und hohe Kosten für neue Strassen, Strom- und Wassererschliessungen verhindern. Für die Umsetzung sind die Kantone zuständig.
Sie müssen in ihren Richtplänen sicherstellen, dass die Bauzonen dem Bedarf der nächsten 15 Jahre entsprechen und die Richtpläne nun innert fünf Jahren bereinigen und vom Bundesrat genehmigen lassen. Bei Einzonungen können die Kantone für den Ausgleich etwa von Rückzonungen mindestens 20 Prozent des Mehrwerts auf den Grundstücken abschöpfen.
Bis zur Genehmigung der neuen Richtpläne durch den Bundesrat müssen die Kantone neue Bauzonen ausgleichen. Ausgenommen davon sind dingend benötigte öffentliche Infrastrukturen wie Kantonsspitäler und ähnliches. Für andere dringliche Vorhaben von kantonaler Bedeutung müssen gleichgrosse Ausgleichsflächen planerisch gesichert, jedoch nicht sofort zurückgezont werden.
Arg zerzauste Vorlage
Gegen die ursprünglich vorgesehene Umsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes waren in der Vernehmlassung neben den Parteien namentlich die Kantone Sturm gelaufen - allen voran das Wallis.
Dieser Kanton bestritt die Kompetenz des Bundes, die maximale Grösse der Bauzonen festzulegen. Das ist aber das Kernstück des Gesetzes. Das Wallis hat die grössten Baulandreserven des Landes. Der Kanton Bern bemängelte hingegen, Kantone die sich bei den Bauzonen zurückgehalten hätten, würden bestraft.
Bei den Parteien hatte Links-Grün kritisiert, die Regeln seien zu lasch, den Bürgerlichen hingegen waren sie zu streng.
SDA/tan
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