So funktionierte der «grösste Steuerraub in Europa»
Finanzberater nutzten systematisch Gesetzeslücken, um Steuern zurückzufordern, die nie bezahlt wurden. Das decken internationale Recherchen auf.

Nüchtern erzählt geht die Geschichte über sogenannte Cum-Ex-Geschäfte, die mehrere europäische Medien gestern publizierten, folgendermassen: Jahrelang haben sich Unternehmen Steuern rückerstatten lassen, die sie nie bezahlt haben. Und damit Milliarden kassiert. Möglich machten dies Gesetzeslücken, die Steuerberater ausnutzten.
So erklärt es die Nachrichtenagentur AFP: Mit Cum-Ex-Geschäften wird die Praxis bezeichnet, um einen Dividendenstichtag herum in Leerverkäufen Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch zu kaufen und zu verkaufen und sich dann eine nur einmal gezahlte Kapitalertragssteuer von den Finanzämtern mehrmals erstatten zu lassen. Der Schaden durch diese «steuergetriebenen Aktiengeschäfte» belaufe sich auf mindestens 55,2 Milliarden Euro, wie am Donnerstag veröffentlichte Recherchen von 19 Medien aus zwölf Ländern unter Leitung des Recherchezentrums Correctiv zeigten. Das Steuerschlupfloch wurde mittlerweile geschlossen.
Eine Heldengeschichte
Das «Republik»-Magazin, das als einziges Schweizer Medium an den «Cum-Ex-Files» mitrecherchierte, erzählt die Geschichte als 15-seitiges Heldenepos:
Zwei Steuerbeamte, ein guter und ein böser, kämpfen gegeneinander. Der gute Steuerbeamte arbeitet in Bern bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Die «Republik» nennt ihn Lukas Schwarzenbach, er will anonym bleiben. Schwarzenbach wird als klein und höflich beschrieben, fährt offenbar einen Smart, und sagt zum Magazin: « Man ist ja nicht nur Beamter. Man ist auch Steuerzahler. Und da findet man es nicht so toll, wenn sich Leute mit Steuergeld die Tasche zu füllen versuchen.»
Der böse Steuerbeamte heisst Hanno Berger, ist Deutscher, macht in Frankfurt im Steueramt Karriere und wechselt dann die Seiten. Bei einer Steuerkanzlei entdeckt er im Jahr 2004 die Cum-Ex-Tricks, verfeinert sie, und verdient bald Millionen, in dem er Unternehmen darin berät, wie sie sich Steuern auf Aktienverkäufe mehrfach zurückerstatten lassen können. Berger sagt zur «Republik»: «Cum-Ex war erlaubt, da hat der Staat einen Fehler gemacht. Wir haben eine Gesetzeslücke genutzt, die da war. Wir haben diese Lücke nicht erfunden. Wir haben sie auch nicht geschlossen, aber das war nicht unsere Aufgabe.»
«Aber Sie spüren keine Schmerzen, weil das erfolgreich ist, das ist ein Rausch, da sind Sie nicht müde.»
Im Jahr 2006 sehen sich die Beamten um Schwarzenbach bei der Steuerverwaltung in Bern plötzlich mit Millionenforderungen von Firmen konfrontiert, die aus Aktiengeschäften stammen. Schwarzenbach wird misstrauisch, und fängt mit seinem Team an zu ermitteln. Die Rückforderungen werden von der Steuerverwaltung erst mal auf Eis gelegt. Am 1. April 2008 redet der Bund Klartext. In einem Schreiben werden ausländische Banken aufgefordert, Cum-Ex-Geschäfte zu unterlassen.
Wie im Rausch
Unterdessen bietet Berger mit neuseeländischen, deutschen und britischen Geschäftspartnern seine Steuertricks in mehreren europäischen Ländern an. Die Zürcher Kantonalbank, die UBS und die Credit Suisse sollen in Cum-Ex-Geschäfte verwickelt sein, und teilweise mit Berger oder seinem Umfeld zusammenarbeiten. Später brechen sie ihre Geschäftsbeziehungen ab. Berger verdient Millionen, kauft sich ein Haus im Engadin, arbeitet «achtzehn, zwanzig Stunden pro Tag, über viele Jahre. Aber Sie spüren keine Schmerzen, weil das erfolgreich ist, das ist ein Rausch, da sind Sie nicht müde», sagt Berger zur «Republik».
Im Herbst 2009 wendet sich das Blatt. Ein Geschäftspartner von Berger, ein Berliner Immobilien-Tycoon, gerät ins Visier der Steuerfahnder. Er muss die 113 Millionen Euro zurückzahlen, die er mit Cum-Ex-Geschäften verdiente. Dann, im Frühling 2011, wird Berger erpresst. Ein ehemaliger UBS-Banker kennt einen Teil der Cum-Ex-Geschäfte, die über eine Schweizer Bank abgewickelt werden sollen. Er verlangt Schweigegeld, die Bank bezahlt offenbar, wie die «Republik» schreibt.
Am 28. November 2012 schlagen die deutschen Ermittler auch bei Berger zu. Gegen ihn wird eine Anklage vorbereitet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

In der Schweiz können Schwarzenbach und seine Steuerbeamten einen Sieg verbuchen: Am 5. Mai 2015 entscheidet das Bundesgericht in letzter Instanz, dass die Steuerverwaltung dänischen Banken keine Rückerstattungen auszahlen muss. Damit ist Cum-Ex in der Schweiz offiziell erledigt.
Tricks gehen weiter
Hanno Berger, mit dem die «Republik» diesen Sommer ausführlich gesprochen hat, kämpft weiter, schreibt Gutachten und Gegenklagen. «Ich habe den falschen Leuten vertraut. Und jetzt hintergehen sie mich und rennen zur Polizei und verraten mich – mit rechtlich irrelevanten Aussagen.» Ob er wieder so handeln würde? «Ja», sagt Berger zu den Journalisten.
Und auch andere Berater und Trader geben die Steuertricks nicht auf. In Frankreich, Italien, Spanien, Norwegen, Finnland, Tschechien und Polen werden offenbar ähnliche Modelle wie Bergers Cum-Ex-Geschäfte angeboten, zeigen Recherchen von Correctiv und dem ARD-Magazin «Panorama».
Was bleibt vom «grössten Steuerraub in der Geschichte Europas», wie Steuerexperte Christoph Spengel von der Universität Mannheim zur Nachrichtenagentur AFP sagt?
Ein Schaden von mindestens 55,2 Milliarden Euro, den bislang die Steuerzahler berappen müssen. Alleine in Deutschland haben Cum-Ex-Geschäfte den Fiskus 31,8 Milliarden Euro gekostet. In Frankreich sind es mindestens 17 Milliarden, in Italien 4,5 Milliarden, in Dänemark 1,7 Milliarden, in Belgien 201 Millionen Euro. Die Finanzämter in Spanien, den Niederlanden, Österreich, Finnland und Norwegen untersuchen das genaue Ausmass des Schadens noch.
Und die Erkenntnis, dass ein Informationsaustausch über die steuerschädlichen Umtriebe innerhalb Europas kaum stattgefunden habe, schreibt die «Zeit». So soll beispielsweise Deutschland seine europäischen Nachbarn erst 2015 über eine OECD-Datenbank über die Cum-Ex-Geschäfte informiert haben, obwohl das Finanzministerium spätestens seit 2002 Bescheid gewusst habe.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch