So einfach lassen sich Fahrende nicht wegweisen
Dass die Fahrenden immer noch auf dem Areal an der Autobahn haltmachen, hat Gründe. Der Bund hat zweimal erfolglos versucht, sie wegzuweisen. Und die Gemeinde kann nicht einfach so die Polizei aufbieten.

Warum sind die Fahrenden immer noch auf dem Areal an der Autobahn bei Wileroltigen? Und warum lassen sich der Bund als Eigentümer und die Behörden in Gemeinde und Kanton von den aus dem Ausland angereisten Roma-Gruppen derart auf der Nase herumtanzen?
Das fragen sich so viele, seit am Wochenende bekannt geworden ist: Der mit den Behörden vereinbarte, nach aussen nie genau umrissene Abreisetermin ist verstrichen. Auf dem Land, das die Fahrenden vor zwei Monaten vom angrenzenden Rastplatz her, ohne nachzufragen, in Beschlag genommen haben, bietet sich das mittlerweile vertraute Bild eines Wohnwagencamps.
Und weil die alltäglichen Reibereien nicht aus der Welt sind, die Landschaft nach wie vor als Freilufttoilette dient und die Gemüsebauern um die Qualität ihrer Produkte bangen, liegen allseits die Nerven blank. Zumal der Kanton gleichzeitig davon redet, auf dem Areal einen festen Transitplatz für ausländische Fahrende einzurichten: Ob im aktuellen Fall nicht endlich irgendwer die Räumung verlangen müsste?
Kompliziertes Verfahren
Das für das Areal verantwortliche Bundesamt für Strassen hat es ja probiert. Sprecher Thomas Rohrbach hält mit Nachdruck fest: Man habe sogar zweimal vor Gericht Schritte eingeleitet mit dem Ziel, die Fahrenden vom Areal weisen zu können. Zum ersten Mal Mitte Juni, zum zweiten Mal Mitte Juli.
Doch das Bundesamt scheiterte auf der ganzen Linie. Denn Räumungsverfahren, sagt Rohrbach, können nur «gegen eindeutig identifizierte Personen eingeleitet und durchgesetzt werden». Im Juni kannte das Bundesamt zwar ein paar Fahrende namentlich, doch als es ernst wurde, waren just sie längst weitergezogen. Im Juli hätte die Polizei die Identitäten von Grund auf ermitteln müssen. Im internationalen Umfeld, in dem sich Roma-Familien bewegen, wäre dies richtig kompliziert geworden.
Bleibt die Gemeinde. Auch sie könnte die Polizei zu Hilfe rufen, sobald die öffentliche Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Allerdings ist die Hürde, die ein derartiges Eingreifen überhaupt möglich macht, «sehr hoch», wie Regierungsstatthalter Christoph Lerch sagt. Gleichzeitig betont er: Man unterstütze die Gemeinde auf der Suche nach einer Lösung mit den Fahrenden nach Kräften.
Politisches Votum
Künftig soll die Sache einfacher werden. Das jedenfalls wünschte im März der Grosse Rat: Mit einem Vorstoss verlangte er griffigere Regeln im Umgang mit den ausländischen Fahrenden. Konkret muss die Regierung nun prüfen, welche Gesetzesänderungen der Polizei in die Hand spielen könnten, Fahrende rasch und unkompliziert von einem widerrechtlich belegten Areal weisen zu können. Noch ein Stück verbindlicher forderte das Parlament Vorschriften, die die Roma-Familien verpflichten, den geplanten Transitplatz dereinst auch wirklich zu nutzen.
Dieses politische Votum kann Christoph Neuhaus (SVP) nur in die Hände spielen. Ihm steht eine schwierige Mission bevor: Am Montag wird der für das Dossier verantwortliche Regierungsrat den Wileroltigern vor Ort erklären, wieso sich ihre Gemeinde für den Transitplatz eignet.
Als Gemeindedirektor könnte Neuhaus die kantonale Überbauungsordnung, wie sie für das Projekt zwingend ist, auch einfach verfügen. Doch weil die Herrichtung des Areals einiges kosten wird, kommt der Grosse Rat spätestens beim entsprechenden Kreditbeschluss zum Zug. Sollten Arbeiten mehr als 2 Millionen Franken kosten, könnte es sogar zu einem fakultativen Referendum und in der Folge zu einer Volksabstimmung kommen.
Nun das Angebot
Neuhaus versucht ohnehin, den Kritikern mit einem anderen Argument den Wind aus den Segeln zu nehmen. Für ihn ist der Transitplatz ein Angebot, von dem die Gemeinden letztlich profitieren: Der Kanton sei bereit, das Areal herzurichten und mit einem fest angestellten Platzwart auch zu betreiben. Wer hier als Fahrender haltmache, akzeptiere ein Reglement und könne deshalb einfacher weggewiesen werden.
Gleichzeitig stellt er auch klar: Wenn man den Standort Wileroltigen nicht wolle, werde der Kanton kaum mehr weitersuchen. Dann würden sich die ausländischen Fahrenden weiterhin irgendwo niederlassen – mit den bekannten problematischen Folgen für die betroffenen Gemeinden.
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