Sitzblockade in Mühleberg: Verwaltungsgericht kritisiert Polizei
Im September 2011 wurden mehrere Anti-AKW-Aktivisten während einer Kundgebung in Mühleberg verhaftet. Zudem wurde gegen sie ein Rayonverbot ausgesprochen. Dieses Vorgehen kritisiert das Verwaltungsgericht.
Die Teilnehmer einer Sitzblockade beim AKW Mühleberg haben einen juristischen Teilerfolg errungen. Das bernische Verwaltungsgericht hiess ihre Beschwerde gegen die ausgesprochenen Rayonverbote teilweise gut.
Die Kantonspolizei Bern habe die Begründungspflicht und das Recht auf Anhörung verletzt, heisst es in dem am Montag publizierten Urteil. Ausserdem seien die sogenannten Fernhalteverfügungen mangelhaft eröffnet worden.
Mit ihrem Hauptbegehren blitzten die Beschwerdeführer allerdings ab: Das Verwaltungsgericht sieht keinen Grund, die Fernhalteverfügungen für den September 2011 im Nachhinein aufzuheben. Zu Recht sei den Aktivisten vorübergehend verboten worden, das Gebiet rund um das AKW zu betreten.
Die Polizei hatte die Massnahme verhängt, um eine erneute Blockierung des Zugangs zum Atomkraftwerk zu verhindern. Laut Verwaltungsgericht bestand durchaus ein öffentliches Interesse an der Einschränkung von Grundrechten wie der Meinungsäusserungs- und die Versammlungsfreiheit.
Verwaltungsgericht widerspricht Polizei- und Militärdirektion
Rund 80 Aktivisten hatten am Sonntag des 4. September 2011 den Hauptzugang zum Atomkraftwerk mit einem Sitzstreik auf der Strasse blockiert. Wenige Monate nach der Katastrophe von Fukushima protestierten sie gegen die bevorstehende Wiederinbetriebnahme des Atomkraftwerks Mühleberg.
26 Personen errichteten später eine zweite Sitzblockade auf der Strasse, die über das Stauwehr des Wasserkraftwerks führt. Diese Blockade löste die Polizei auf, indem sie die Aktivisten wegtrug und auf die Polizeiwache Neufeld brachte. Dort händigte sie jeder Person eine standardisierte Fernhalteverfügung bis Ende September 2011 aus.
Allerdings hätte die Polizei jeden einzelnen Aktivisten anhören und individuell begründete Verfügungen erlassen müssen, befand das Verwaltungsgericht. Sie stellt sich damit gegen die bernische Polizei- und Militärdirektion, denn diese hatte die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen.
Umstrittene Rayonverbote
Nicht zum ersten Mal hat sich das Verwaltungsgericht kritisch mit Rayonverboten auseinandergesetzt. So pfiff das Gericht im November 2013 die Polizei zurück, als sie einen Mann mit einem Rayonverbot von der Berner Alkoholikerszene fernhalten wollte. Die Verfügung sei zu wenig präzis gewesen.
Auch Fussballfans haben sich verschiedentlich gegen Rayonverbote gewehrt. Mit dem Fall von Mühleberg hat das Gericht nun auch die Fernhalteverfügungen von politischen Aktivisten unter die Lupe genommen.
Bereits 2012 waren rund 30 AKW-Gegner wegen der Sitzblockade gebüsst worden. Die Staatsanwaltschaft verhängte Bussen und bedingte Geldstrafen in der Gesamthöhe von etwa 30'000 Franken.
SDA/tag
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