Sieg für Philipp Fankhauser
Philipp Fankhauser muss seine Anteile an der Mühle Hunziken nicht Catherine Burkhart zurückgeben, entschied ein Gericht.
Philipp Fankhauser bleibt Gesellschafter der Mühle Hunziken Konzert GmbH. Der Musiker muss seine Anteile nicht an Catherine Burkhart zurückgeben. Dies geht aus einem Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland hervor, der jetzt vorliegt. Fankhauser hatte die Anteile am Rubiger Konzertlokal am 1.September 2011 für 60'000 Franken von Catherine Burkhart gekauft.