Siedlung soll weiter wachsen
Der Gemeinderat von Ochlenberg will die Überbauungsordnung Oschwand anpassen. Wichtigste Änderung: Der Baubereich wird verlängert.

Nachdem 2002 die Überbauungsordnung (ÜO) Oschwand genehmigt worden war, ist die Siedlung unterhalb des alten Schulhauses langsam, aber stetig gewachsen. Mittlerweile sind auf dem Areal fünf Einfamilienhäuser realisiert worden. Und nun soll weiterer Wohnraum hinzukommen. Möglich macht dies auch die geplante Änderung der ÜO Oschwand, die bis Anfang dieser Woche zur Mitwirkung aufgelegen hat.
Diese beinhaltet einerseits die Anpassung an die neue Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen. Anderseits kommt der Gemeinderat von Ochlenberg damit auch jenen Personen entgegen, die an Bauprojekten im Ortsteil Oschwand interessiert sind.
Interesse vorhanden
Es geht dabei um das noch unüberbaute Baufeld A: In dieser Zone für gemischte Nutzung hätte ursprünglich ein Zimmereibetrieb mit Mehrfamilienhaus gebaut werden sollen. Aufgrund dieser Projektidee hatte der Gemeinderat 2014 sogar eine geringfügige Anpassung der ÜO beschlossen: Die ursprünglich angedachten Fusswegverbindungen entlang der Strasse nach Wäckerschwend wurden gestrichen – auch weil sie mit den Zufahrten und Abstellplätzen in Konflikt standen, die für den Zimmereibetrieb nötig waren.
Das Projekt für eine Zimmerei wurde letztlich nie realisiert. Trotzdem bestehe von den Grundeigentümern her nach wie vor ein Interesse an einem Bauprojekt für Wohnungen in der Oschwand, heisst es in den Mitwirkungsunterlagen. Auf der Bauparzelle nahe der Käserei könnte ein Mehrfamilienhaus entstehen, so die Idee. Konkrete Pläne lägen aber noch keine vor, sagt Gemeindepräsident Adrian Fankhauser. Zudem seien auf der Gemeindeverwaltung Anfragen für weitere Bauprojekte eingegangen.
Erschliessung neu geregelt
Um das Land überbauen zu können, sind nun allerdings Anpassungen nötig. Wichtigste Änderung: Der Baubereich A soll nach Norden verlängert werden. So kann auch die als Abstellplatz vorgesehene Fläche im Nordwesten im Bereich der Strassenkreuzung ebenfalls überbaut werden. «Es könnte dort anschliessend ein Ein- oder ein Mehrfamilienhaus entstehen», sagt Fankhauser.
Eine weitere Änderung betrifft die Erschliessung des entsprechenden Baufelds. Gemäss der alten ÜO hätte diese über die Spielstrasse zu erfolgen gehabt, die durch die Siedlung verläuft. Es handelt sich dabei allerdings um eine Sackgasse, die gar nicht bis zum Baubereich A reicht. «Das soll auch so bleiben», sagt Adrian Fankhauser. Stattdessen werde das Baufeld nun über die Wäckerschwendstrasse erschlossen.
Darauf bezog sich auch die einzige Mitwirkungseingabe, die von insgesamt vier Parteien unterzeichnet worden ist: In der angepassten ÜO muss explizit erwähnt werden, dass der Baubereich A zwingend von der Wäckerschwendstrasse her erschlossen werden muss. So die Forderung der Mitwirkenden. Das werde nun so übernommen, sagt der Gemeindepräsident.
Die ÜO Oschwand wird zur Vorprüfung dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung zugestellt. Anschliessend kommt es zur öffentlichen Auflage. Sollte keine Einsprache eingehen, womit Fankhauser rechnet, könnte das Geschäft womöglich bereits im Juni 2019 der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden.
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