Jäger vor Gericht«Sie wollten einfach diese Geiss schiessen»
Auf seiner ersten Gamsjagd schoss ein 75-jähriger Weidmann auf ein Muttertier. Dann zerlegte er es unfachgerecht. Das Regionalgericht büsste ihn dafür mit 550 Franken.

Führt eine Gämse ein Jungtier, darf sie nicht geschossen werden.
Foto: Urs Baumann
Um 7 Uhr legte sich der Jäger an einem Waldrand im Emmental auf die Lauer. 10 Minuten später erblickte er auf einem 50 Meter entfernten Hügel drei Gämsegeissen mit zwei Kitzen. Dann zielte er auf jene Gämse, die seiner Ansicht nach ohne Nachwuchs unterwegs war, und drückte ab. Die Geiss knickte ein und flüchtete aus dem Blickfeld des Jägers.