Sexting-Täter mit viereinhalb Jahren bestraft
Im ersten Sexting-Fall der Schweiz ist der 22-jährige E. C. zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Sie wird zugunsten einer Massnahme aufgeschoben. Er hat eine Minderjährige vergewaltigt.

Das Ausmass des Falles ist neu für die Schweiz, nun ist das Urteil gefällt: E. C. wird wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher teilweise versuchter Nötigung und mehrfacher Pornografie zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.
Diese Strafe wird zugunsten einer Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben. Diese dauert im Maximalfall vier Jahre. Damit folgt das Gericht dem Antrag der Verteidigung. Die Anklage hatte sechs Jahre und eine Massnahme gefordert.
Die Taten haben ihren Anfang genommen im Zusammenhang mit einem für die Schweiz relativ neuen Phänomen: sexuelle Belästigung via Smartphone, genannt Sexting. E. C. erpresste drei junge Frauen mit ihren eigenen Nacktaufnahmen, welche sie via ihr Handy an ihn schicken mussten.
Ein Opfer war erst 15 Jahre alt. Bei ihr ging er besonders weit. Obwohl er vom Mädchen 700 Nacktbilder und 100 Videos zugeschickt bekam, liess er nicht locker. Er ging so weit, dass er sie zu Sex zwang, kaum war sie 16 Jahre alt. Später zwang er sie erneut zu Sex.
«Er ist voll schuldfähig»
Bei zwei weiteren jungen Frauen kam er nicht so weit. Die beiden 18-Jährigen schickten ihm zwar ebenfalls Nacktbilder, eine der beiden auch Videos. Doch seine Forderung nach Sex lehnten sie ab.
Das Auflehnen gegen ihren Peiniger war für die Opfer nicht leicht. Sie sahen laut dem Staatsanwalt «keinen Ausweg mehr, wurden an den Rand der Verzweiflung und des Wahnsinns gebracht». E. C. habe sie zum Spielball seiner sexuellen Lust gemacht. Für die Anklage ist klar: «Er ist voll schuldfähig.»
Der Verteidiger beantragt eine Strafe von viereinhalb Jahren, welche zugunsten der Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben wird. Zudem soll E. C. vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen werden. Die Vertreterin der jungen Frau, die zweimal vergewaltigt wurde, fordert eine Genugtuung von 25'000 Franken.
«Der Fall zeigt eine neue Dimension von Sexting, die so erschreckend wie unbegreiflich ist», sagte der Staatsanwalt am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Horgen. Deshalb hatte er für den heute 22-jährigen E. C. eine Haftstrafe von sechs Jahren verlangt.
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