«Seriöse Vernehmlassung ausgeschlossen»
Die kantonale SP weigert sich, sich zur Revision des Gesetzes über die sozialen Leistungsangebote zu äussern, und kritisiert die Gesundheits- und Fürsorgedirektion.

Die SP des Kantons Bern hat die Revision des Gesetzes über die sozialen Leistungsangebote kommentarlos an den Absender zurückgeschickt. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) solle eine Vorlage ausarbeiten, die eine Vernehmlassung überhaupt erst möglich mache.
Die Sozialdemokraten vermissen in den Vernehmlassungsunterlagen eine Synopse, also eine vergleichende Gegenüberstellung des alten und neuen Gesetzestextes. Ohne Synopse sei ein Vergleich sehr aufwändig oder gar unmöglich, schreibt die Partei in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Ein weiterer Kritikpunkt: die Gesetzesrevision müsste nach Ansicht der SP mit den anderen laufenden Arbeiten in diesem Fachbereich besser abgestimmt werden. Dazu gehört beispielsweise die laufende Revision des Sozialhilfegesetzes, Fragen rund um die Sozialhilfe für Asylsuchende und Flüchtlinge oder Angebote zur sozialen Integration. Ohne deren genaue Resultate zu kennen, sei eine seriöse Vernehmlassung nicht möglich.
Die Sozialdemokraten stören sich ausserdem daran, dass mehrere betroffene Verbände, etwa der Verband bernischer Gemeinden (VBG) oder die Berner Konferenz für Sozialhilfe (BKSE), nicht zur Vernehmlassung begrüsst wurden.
Vernehmlassung aussetzen
Die Vernehmlassung zum Gesetz über die sozialen Leistungsangebote soll gemäss Forderung der SP erst dann wieder aufgenommen werden, wenn das neue Sozialhilfegesetz in Kraft, die anderen Vernehmlassungen abgeschlossen und mit allen betroffenen Verbänden Gespräche geführt wurden.
«Wir erwarten, dass sich die Gesundheits- und Fürsorgedirektion an die elementarsten Spielregeln hält. Unter den gegebenen Umständen ist eine seriöse Vernehmlassung ausgeschlossen», wird Vizeparteipräsidentin Margrit Junker in der Mitteilung zitiert. Die SP schickt die Vernehmlassung ohne Kommentar zurück an den Absender, wie die Partei weiter schreibt.
«Diskussionsverweigerung wenig hilfreich»
Der bernische Gesundheits- und Fürsorgedirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) reagierte am Donnerstagnachmittag mit Erstaunen auf die Position der SP. Der Regierungsrat habe die Gesundheits- und Fürsorgedirektion im September 2018 ermächtigt, zum Entwurf eines neuen Gesetzes über die sozialen Leistungsangebote (SLG) ein Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen.
«Selbstverständlich wurden dabei auch wichtige Verbände wie der VBG oder die BKSE begrüsst, und teilweise liegen die entsprechenden Stellungnahmen der GEF bereits vor», liess Schnegg durch seinen Mediensprecher, Gundekar Giebel, ausrichten. Beim SLG handle es sich um ein neues Gesetz, so dass ein Vergleich mit dem geltenden Recht kaum möglich sei. Dieses Gesetz übernehme im Wesentlichen bestehende Bestimmungen aus dem Sozialhilfegesetz und führe neue Regeln für Gutscheine für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung ein.
"Es trifft zu, dass in der GEF zurzeit zahlreiche Gesetzgebungsprojekte am Laufen sind, mit denen dem Reformstau im Sozialbereich begegnet werden soll. Diskussionsverweigerungen sind dabei nicht hilfreich?, so Schnegg.
Kritik nicht neu
Der Gesetzesentwurf wurde im September in die Vernehmlassung geschickt. Der Regierungsrat möchte die sozialen Leistungsangebote neu in einem eigenen Erlass regeln; bislang waren sie Teil des Sozialhilfegesetzes. Dort soll künftig ausschliesslich die individuelle Sozialhilfe geregelt werden.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich Gesundheits- und Fürsorgedirektor Pierre-Alain Schnegg (SVP) in Sachen Vernehmlassungen Kritik ausgesetzt sieht. Schon beim Sozialhilfegesetz gab es Vorbehalte gegenüber seinem forschen Vorgehen von Seiten linker Parteien, aber auch von Sozialdiensten und Branchenorganisationen. Hinter sich weiss Schnegg hingegen die Bürgerlichen, die ihn als forschen Zupacker verstehen. Bern gehört zu jenen Kantonen, deren Sozialhilfequote über dem Durchschnitt liegt.
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