Seriendieb droht Ausschaffung
Um seinen Drogenkonsum zu finanzieren, ging ein 38-jähriger Mazedonier im Grossraum Burgdorf auf Diebestouren. Nun liegt seine Zukunft – und jene seiner Familie – in den Händen des Regionalgerichts.

Kupferkabel und -kessel, Handwerksmaschinen, Baumaterialien, antike Waschmaschinen: Immer wieder stand der Mann mitten in der Nacht auf, um in der Umgebung von Burgdorf auf Firmen- und Privatgrundstücken zu klauen, was nicht niet- und nagelfest war. Bisweilen brach er auch Lagerräume auf Baustellen auf.
Die Beute verkaufte der hoch verschuldete Mazedonier einer Recyclingfirma im Solothurnischen. Die Staatsanwaltschaft beziffert die Deliktsumme auf mindestens 130'000 Franken.
Über die Kantonsgrenze chauffierte ihn Dutzende Male seine Frau. Ihm wurde der Führerausweis «wegen charakterlicher Nichteignung» auf unbestimmte Zeit entzogen. Wegen Hehlerei kassierte die Gattin letztes Jahr ein bedingte Geldstrafe von 6400 Franken und eine Busse von 800 Franken.
Mit dem Erlös aus dem Diebesgut habe er in erster Linie seine Drogensucht finanziert, sagte der 38-Jährige am Dienstag gegenüber Einzelrichterin Nicole Fankhauser vom Regionalgericht Emmental-Oberaargau. Einen Teil des Gewinns hätten er und seine Gattin für Esswaren und Kinderkleider verwendet.
Die Sache mit den Drogen
Die vierköpfige Familie lebt vom Geld der Arbeitslosenkasse und gelegentlichen Zuwendungen aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis. Gemäss ihren eigenen Angaben hat die Frau eine Teilzeitstelle in Aussicht.
Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Mann besucht einen Deutsch- und einen Computerkurs. Ein Coach helfe ihm, Bewerbungen und Lebensläufe zu schreiben. Bevor sein Leben aus der Bahn geraten sei, habe er «immer gearbeitet, ob mit oder ohne Drogen».
Von den Giften sei er noch nicht losgekommen, räumte er ein. Mit Kokain und Heroin habe es – selbst während eines zwangsverordneten Klinikaufenthalts – «Zwischenfälle» gegeben. Ärztlich verschriebene Antidepressiva und Opioide wie Methadon schlucke er gelegentlich parallel zu illegalen Betäubungsmitteln.
Den Stoff erhalte er in der Stadtberner Szene oft gratis, behauptete er, als die Staatsanwältin von ihm wissen wollte, wie er seine Sucht finanziere. Für eine längerfristige Therapie fehle ihm die Motivation. Er befürchte, auch nach einer jahrelangen Behandlung wieder zu Drogen zu greifen.
Nebst über einem Dutzend gewerbsmässigen Diebstählen wirft ihm die Staatsanwaltschaft Widerhandlungen gegen das Waffen- und das Strassenverkehrsgesetz vor.
Weil er mehrere Straftaten nach dem 1. Oktober 2016 beging – an jenem Tag trat das Ausschaffungsgesetz in Kraft – und es sich dabei um sogenannte «Katalogdelikte» handelt, die zwingend einen Landesverweis nach sich ziehen, muss der geständige Beschuldigte damit rechnen, ausgeschafft zu werden. Nicole Fankhauser wird das Urteil heute eröffnen.
Als die Richterin die Ehefrau fragte, ob sie dem Beschuldigten im Falle einer Ausweisung nach Mazedonien folgen würde, antwortete die Gattin wie aus der Pistole geschossen: «Sicher nicht.» Die Kleinen hätten in diesem Land «eine viel bessere Zukunft» als in der Heimat ihrer Eltern.
Ein Haus in Mazedonien
Der Angeklagte zeigte sich flexibler. «Ich könnte mich in Mazedonien integrieren», sagte er. Seine Muttersprache beherrsche er, und das Haus des Vaters stehe ihm offen. Aus der Schweiz geworfen zu werden, würde er dennoch als «nicht gut» erachten, fügte er an.
Nur schon, in dem wirtschaftlich nicht eben blühenden südosteuropäischen Binnenstaat einen Job zu finden, wäre sicher «sehr schwierig». Dass die Frau gegenüber dem Gericht angegeben hatte, sie und die Kinder würden nach seiner Ausschaffung in der Schweiz bleiben, schien ihm kein Kopfzerbrechen zu bereiten: «Sie kämen mit mir», stellte er fest.
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