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Das Bundesgericht hat entschiedenSeparate Gefängnisse für Ausschaffungshäftlinge

Ausschaffungshäftlinge sollen bis auf wenige Ausnahmen in eigens dafür vorgesehenen Gefängnissen untergebracht werden. Auf dem Bild: Das Zürcher Flughafengefängnis.

Zelle mit Untersuchungshäftlingen