Selbstanzeigen lassen in Luzern die Kassen klingeln
Das Jahr vor Start des automatischen Informationsaustauschs hat sich in Luzern ausgezahlt. Die Steuereinnahmen verdoppelten sich auf rund 16 Millionen Franken.

Im Jahr vor der Einführung des automatischen Informationsaustausches hat die Luzerner Steuerbehörde einen kräftigen Anstieg strafloser Selbstanzeigen und der Erträge daraus registriert. 2016 stieg die Zahl der Anzeigen um rund zehn Prozent auf 421. Die Einnahmen verdoppelten sich auf 16,3 Millionen Franken.
Wie die Luzerner Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte, liege der Gesamtsteuerertrag aus den bearbeiteten Selbstanzeigen für Bund, Kanton und Gemeinden über dem Mittel der vergangenen fünf Jahre. Relativ viele Selbstanzeigen habe es im letzten Jahr für ausländische Liegenschaften und dazugehörige Bankkonten gegeben.
Nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen
Der überdurchschnittliche Ertrag 2016 von 16,3 Millionen Franken geht vor allem auf eine einzelne steuerpflichtige Person zurück. Diese musste rund 4,5 Millionen Franken Nachsteuern bezahlen. Zwischen 2010 und 2015 lagen die jährlichen Gesamteinnahmen aufgrund von Selbstanzeigen jeweils zwischen 8,4 und 14,0 Millionen Franken.
Die rege Nutzung der Selbstanzeige führt die Luzerner Steuerbehörde auf verschiedene Ursachen zurück. Einerseits würden Steuerhinterziehungen von der Gesellschaft nicht mehr als Kavaliersdelikt betrachtet, andererseits hätten auch Gesetzesänderungen wie die Einführung des automatischen Informationsaustausches und die Berichte über Steuerhinterziehungsfälle zu einer Sensibilisierung beigetragen.
Informationsaustausch beginnt 2017
Wer noch unversteuerte Werte besitzt, dem bleibt in der Schweiz nicht mehr viel Zeit, diese straffrei zu deklarieren. Im Rahmen des automatischen Informationsaustausches erfolgen erstmals für das Kalenderjahr 2017 entsprechende Meldungen ausländischer Steuerbehörden an die Schweiz. Sobald eine schweizerische Steuerbehörde eine Meldung erhalten hat, ist eine straflose Selbstanzeige nicht mehr möglich.
Die Möglichkeit der straflosen Selbstanzeige war 2010 eingeführt worden: Einmal im Leben können sich Steuerhinterzieher selbst anzeigen, ohne eine Strafe fürchten zu müssen. Sie müssen allerdings die Steuern für die vergangenen zehn Jahre inklusive Verzugszins nachzahlen.
Renten und Nebenjobs
Auch Erben müssen mit keiner Busse rechnen, wenn sie ihnen vermachtes Schwarzgeld später offen legen. Die Nachsteuern umfassen dabei die drei letzten Jahre vor dem Tod des Erblassers.
Die meisten Selbstanzeigen betreffen laut Angaben der Behörde natürliche Personen, die zum Beispiel nicht angegebene Nebenbeschäftigungen oder Renten und insbesondere Vermögen sowie Erträge aus nicht deklarierten Wertschriften, Konten oder Liegenschaften meldeten.
SDA/sep
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