Security: Nur mit Bewilligung
Die privaten Sicherheitsfirmen im Kanton Bern brauchen künftig eine Bewilligung. So will es der Grosse Rat, der das neue Sicherheitsdienstleistungsgesetz verabschiedet hat.

Die über 100 privaten Sicherheitsfirmen, die im Kanton Bern aktiv sind, brauchen für ihre Tätigkeit künftig eine Bewilligung. Der Grosse Rat hat das neue Sicherheitsdienstleistungsgesetz am Mittwoch in einer einzigen Lesung verabschiedet.
Die BDP und die Mehrheit der SVP versuchten vergeblich, das aus ihrer Sicht unnötige Gesetz zu verhindern. Die angestrebte Regelung auf Bundesebene sei weit sinnvoller, der Kanton Bern brauche keine Insellösung.
Anders sahen es die übrigen Fraktionen. 120 bis 150 private Sicherheitsfirmen gebe es im Kanton Bern, nur die grösseren seien in einem Verband organisiert. Kleinere arbeiteten oft in einer Grauzone. Es brauche dringend klare Regeln, doch bis zu einer nationalen Lösung könne es noch Jahre dauern.
Kernstück des neuen Gesetzes ist die Bewilligungspflicht für alle Security-Unternehmen. Die SP wollte einen Schritt weitergehen und die einzelnen Mitarbeiter der Sicherheitsdienste zu einem Eignungsnachweis verpflichten. Der Rat lehnte dies mit 102 zu 44 Stimmen ab; die Unternehmen stünden in der Pflicht, das reiche.
Die Detailberatung warf im übrigen keine hohen Wellen. Die SVP verlangte, die Verkehrskadetten explizit von der Bewilligungspflicht auszunehmen. Die Ratsmehrheit liess sich von Polizeidirektor Philippe Müller (FDP) überzeugen, dass dies überflüssig wäre: Die Tätigkeit der Verkehrskadetten sei sowieso auf Bundesebene geregelt.
Übergangslösung
Das «Gesetz über das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen durch Private» (SDPG) wurde mit 134 zu 14 Stimmen verabschiedet. Der Erlass hat womöglich eine kurze Lebensdauer. Es handle sich um eine Übergangslösung bis ein Bundesgesetz vorliege, sagte Markus Wenger (EVP) namens der Sicherheitskommission.
Im Umgang mit privaten Sicherheitsdiensten herrscht heute Wildwuchs. Zum einen gibt es ein Konkordat in der Westschweiz. Zum andern legte die kantonale Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) 2010 ein eigenes Regelwerk vor. Diesem Konkordat traten bislang nur zehn Kantone bei, in Kraft gesetzt wurde es nicht.
Manche Kantone entschlossen sich zu einem Alleingang. Eine schweizweit einheitliche Regelung gibt es bis heute nicht.
SDA/mb
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