Schwere Fehler der Uni
Der angebliche Vertrauensverlust, der zur Entlassung von Christoph Mörgeli führte, wurde durch die Fürsorgepflichtverletzungen der Universität wesentlich mitverursacht.

Die Universität Zürich hat Christoph Mörgeli unrechtmässig gekündigt. Dies hat das Verwaltungsgericht entschieden, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Der ehemalige Oberassistent des Medizinhistorischen Instituts, Konservator des Medizinhistorischen Museums und ehemalige SVP-Nationalrat erhält deshalb eine Entschädigung von fünf Monatslöhnen und eine Abfindung von zwölf Monatslöhnen. Insgesamt dürfte sich die Summe auf etwa 136'000 Franken belaufen. Mörgeli hatte eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen und eine Abfindung von vierzehn Monatslöhnen verlangt. Den Antrag Mörgelis, es sei die Wiederherstellung des Dienstverhältnisses anzuordnen, lehnte das Gericht hingegen ab.