Schweizer Datenschnüffelei soll ein Ende haben
Der Verein Digitale Gesellschaft hat Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Kommunikationsdaten sollen künftig nicht mehr ohne Verdacht aufbewahrt werden.

Die Beschwerde des gemeinnützigen Vereins geht an die Adresse des Diensts für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Bei der Vorratsdatenspeicherung handle es sich nicht um eine richterlich geprüfte Überwachung beim Verdacht auf die Begehung einer Straftat, begründete die Gesellschaft ihre Beschwerde. Im Gegenteil werde das Kommunikationsverhalten der gesamten Bevölkerung gespeichert und den Behörden während mindestens sechs Monaten zur Verfügung gestellt. Jeder Bürger unterstehe damit dem Generalverdacht. Dagegen stellt sich die Gruppe, zu der auch der grüne Nationalrat Balthasar Glättli gehört.
Der Verein will dieses Sammeln von Telefon- und Internetdaten beenden. Die flächendeckende Überwachung kollidiere mit verschiedenen Grundrechten. Neben dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und dem Fernmeldegeheimnis seien auch die freie Meinungsäusserung und die Unschuldsvermutung betroffen.
Vorratsdaten und Rasterfahndung
Vertreten wird der Verein durch Rechtsanwalt Viktor Györffy. Er kritisiert, dass die mittlerweile massive Datenspeicherung die Rechte der Bürger stark verletze. Daten über das Kommunikationsverhalten und die Aufenthaltsorte von Handynutzern machten diese zu gläsernen Bürgern: «Man muss sich vor Augen halten, welche Wucht diese Daten heute haben, gerade durch die Verbreitung von Mobiltelefonen.» Aktuell muss eine Straftat vorliegen, damit Behörden auf solche Daten zugreifen können. Gerichte würden solche Anfragen aber routinemässig genehmigen und seien sich zu wenig bewusst, wie aussagekräftig diese Daten mittlerweile seien: «Man ist hier im Denken in früheren Zeiten stehengelieben», so Györffy.
Als problematisch nennt er die via Datensammlung mögliche Rasterfahndung in Standortdaten von Mobilfunkgesprächen. Diese werde für Bürger, die sich zur falschen Zeit am falschen Ort aufgehalten haben, zum Problem: «Hier begeben sich die Behörden auf eine Fishing-Expedition in den Daten Unbeteiligter, die ohne eigenes Zutun unter Verdacht geraten», sagt der Zürcher Anwalt, der sich auf Strafrecht spezialisiert.
Endziel Strassburg
Der Verein rechnet nicht damit, dass der Beschwerde in der Schweiz stattgegeben wird. Er stellt sich auf einen Marsch durch die Institutionen ein und will die Beschwerde nötigenfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen. Györffy schätzt die Chancen, dass Strassburg dem Antrag stattgibt, als gut ein. Folgen für die Verbrechensbekämpfung erwartet der Verein nicht, falls die Vorratsdatenspeicherung aufgehoben würde.
Deutschland schaffte sein entsprechendes Gesetz 2010 ab. Laut Györffy funktioniert die Strafverfolgung seither ohne Einbussen, wie auch eine Studie des deutschen Max Planck Instituts zeige.
jro/sda
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