Schweizer Börse büsst Sonova mit zwei Millionen
Der Hörgerätehersteller Sonova hat eine Gewinnwarnung zu spät veröffentlicht. Die Schweizer Börse hat deshalb eine Busse von zwei Millionen Franken verhängt. Sonova akzeptiert den Entscheid.

Der Hörgerätehersteller Sonova muss wegen einer Verletzung der Publizitätspflicht eine Busse von zwei Millionen Franken zahlen. Die Sanktionskommission der Börsenbetreiberin SIX Swiss Exchange erlegte Sonova die Busse auf. Grund ist eine Gewinnwarnung vom 16. März 2011, die zu spät publiziert wurde.
Die Sanktionskommission entschied, dass die Gewinnwarnung spätestens am 4. März 2011 hätte veröffentlicht werden sollen, wie die Börsenbetreiberin am Dienstag bekannt gab. Sonova habe damit gegen die Vorschriften zur Ad-hoc-Publizität verstossen.
Sonova akzeptiert Entscheid
Sonova akzeptiere den Entscheid, teilte der Hörgerätehersteller am Dienstag mit. Obwohl man nicht überall mit der Würdigung und Begründung durch die Sanktionskommission einverstanden sei, werde der Entscheid nicht weitergezogen.
Die Busse belastet die Erfolgsrechnung der Sonova laut Mitteilung nicht, entsprechende Rückstellungen seien bereits im Finanzjahr 2010/11 gebildet worden.
Auskunftspflicht hingegen nicht verletzt
In einem Nebenpunkt entschied die Sanktionskommission zugunsten des Hörgeräteherstellers: Sonova habe die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht nicht verletzt, als das Unternehmen die Herausgabe eines anwaltlichen Arbeitsprodukts an die Börsenaufsicht SIX Exchange Regulation verweigerte, teilte die Börsenbetreiberin weiter mit.
Am Montagabend war bekannt geworden, dass das Verfahren gegen den ehemaligen Finanzchef von Sonova im Zusammenhang mit dem Insiderskandal eingestellt wird. Oliver Walker habe seine Optionen verkauft, bevor er Kenntnisse über die Umsatzzahlen des Hörgeräteherstellers hatte.
Verfahren noch am Laufen
Die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA entsprechende Informationen. Gemäss der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich wird zum jetzigen Zeitpunkt nur das Verfahren gegen Walker eingestellt. Die anderen Verfahren sind noch am Laufen.
Der Verdacht auf Insiderhandel führte im März 2011 zum Rücktritt des Führungstrios des Hörgeräteherstellers. Neben Finanzchef Oliver Walker nahmen auch Verwaltungsratspräsident Andy Rihs sowie der damalige Konzernchef Valentin Chapero den Hut.
Chefs verkauften Aktien vor Gewinnwarnung
Im Zentrum des Skandals stand die Gewinnwarnung vom 16. März und zuvor getätigte Aktien- und Optionsverkäufe. Das Unternehmen teilte überraschend mit, es werde im Geschäftsjahr 2010/2011 seine Ziele wegen Problemen in den USA nicht erreichen.
Zeitgleich kam ans Licht, dass Führungsverantwortliche in den zwei Wochen vor der Gewinnwarnung Aktien und Optionen ihres Unternehmens im Wert von über 47 Millionen Franken verkauft hatten.
Es bestand der Verdacht des Insiderhandels. Die Staatsanwaltschaft Zürich sowie die Schweizer Börse SIX hatten daraufhin eine Untersuchung eröffnet. Zudem forderten Investoren vom Unternehmen Schadenersatz.
Anleger sind erleichtert über Entscheid
Die Sonova-Aktien notierten heute Dienstag bis 10.30 Uhr um 1,1 Prozent höher, bei 93 Franken. Der Gesamtmarkt gemessen am Swiss-Performance-Index (SPI) legte derweil 0,13 Prozent zu.
Den Wegfall der Unsicherheiten bezüglich der Insider-Affäre dürften die Anleger zwar begrüssen, kommentierte die Notenstein-Privatbank. Ganz ausgestanden scheine die Angelegenheit aufgrund der hängigen Schadenersatzklagen jedoch noch nicht zu sein.
So werde sich erst noch zeigen müssen, ob die Schadenersatzklagen mit der verhängten Busse sowie der Akzeptierung durch Sonova eine höhere Erfolgsaussicht haben. Der weitere Kursverlauf der Sonova-Titel dürfte aber derzeit von anderen Faktoren wie der weiter schwelenden Schuldenkrise in Europa geprägt sein, so Notenstein weiter.
Für die ZKB ist es erfreulich, dass endlich eine Entscheidung zur damaligen Gewinnwarnung gefallen sei und das Unternehmen dieses Kapitel abschliessen könne. Dass dem ehemaligen Management dabei aber Fehler attestiert wurden, bewertet die ZKB trotzdem als negativ.
SDA/mw
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