Steuereintreiber aus Eritrea sollen bestraft werden
In der Schweiz lebende Eritreer müssen offenbar auch in ihrer Heimat Steuern bezahlen. Dagegen hat das Bundesamt für Polizei nun Strafanzeige erstattet.

Das Bundesamt für Polizei Fedpol hat wegen mutmasslicher Steuereintreibung durch Eritrea bei Staatsangehörigen in der Schweiz Strafanzeige eingereicht. Die Ermittlungen liefen seit Monaten, vor wenigen Tagen erfolgte nun die Anzeige bei der Bundesanwaltschaft.
«Laut der Strafanzeige wurden von eritreischen Staatsbürgern in der Schweiz Steuern eingezogen oder verlangt», sagte der BA-Sprecher am Dienstag in der Sendung «HeuteMorgen» von Radio SRF. Bereits im August hatte Fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle erklärt, in dem Fall werde unter Hochdruck ermittelt.
«Verbotene Handlungen für einen fremden Staat»
Dass Eritrea von seinen im Ausland lebenden Staatsangehörigen eine Steuer erhebt, ist für sich genommen nicht problematisch. Nicht erlaubt wäre es aber, wenn der Staat ohne Bewilligung auf Schweizer Territorium hoheitlich tätig wird. Der fragliche Tatbestand heisst «Verbotene Handlungen für einen fremden Staat».
Der BA-Sprecher sagte, im Rahmen der Prüfung gelte es nun abzuklären, ob das Einziehen bereits einer verbotenen Handlung für einen fremden Staat auf Schweizer Territorium entspreche. Gleichzeitig gibt er zu Bedenken, dass die Hürde sehr hoch sei, wenn es darum gehe, den Beweis der «verbotenen Handlung» zu erbringen.
Fedpol-Direktorin della Valle hatte noch im August gesagt: «Wir brauchen Zeugen, die bereit sind, mit der Polizei zu arbeiten und auch bereit sind, Aussagen zu machen.» Es werde ermittelt, bis man handfeste Fakten habe.
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