Zigi-Verbot unter 18 – Bundesrat bleibt hart
Minderjährige sollen in Zukunft keine Zigaretten mehr kaufen können. Der Bundesrat hält trotz Kritik am Tabakproduktegesetz fest.

In der Vernehmlassung zum neuen Tabakproduktegesetz musste der Bundesrat heftige Kritik einstecken. Dennoch hielt die Regierung an ihrer Stossrichtung fest: Werbung für Zigaretten und Tabakprodukte soll weitgehend verboten werden. Zudem dürfen keine Zigaretten an Minderjährige verkauft werden.
Im Zentrum der Kritik stehen die neuen Werbeverbote. Der Bundesrat will Werbung für Zigaretten und andere Tabakprodukte grösstenteils verbieten. Am Kiosk, an Automaten und insbesondere an Festivals von nationaler Bedeutung sollen die Tabakkonzerne aber weiterhin für ihre Raucherwaren werben dürfen.
Kritik von Jugendorganisationen
Gesundheits- und Jugendorganisationen verlangen jedoch ein totales Werbeverbot für Zigaretten. Sie werfen der Zigarettenindustrie vor, mit ihrer Werbung direkt auf Jugendliche zu zielen. Das sehen der Gewerbeverband sowie die Werbe- und die Medienbranche anders. Teils befürchten sie Einbussen, teils sehen sie in den Verboten eine ideologisch geprägte Bevormundung der Bürger.
Angesichts dieser weit auseinanderliegenden Positionen will der Bundesrat die aus seiner Sicht ausgewogene Stossrichtung des Vorentwurfs beibehalten. Die darin vorgeschlagenen Bestimmungen ermöglichten es, die Bevölkerung und insbesondere Jugendliche besser vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums zu schützen, heisst es in einer Mitteilung.
Minderjährige dürfen Zigaretten verkaufen
Für weniger Aufregung sorgte das geplante Verbot des Verkaufs von Tabakwaren an Minderjährige. Dieses will der Bundesrat in der Vorlage behalten. Entgegen den Vorschlägen in der Vernehmlassung soll aber der Verkauf von Zigaretten durch Minderjährige erlaubt sein, was die Situation für Lernende erleichtert.
Mit dem Tabakproduktegesetz soll auch der Verkauf von nikotinhaltigen E-Zigaretten in der Schweiz zugelassen werden. Dieser unterliegt jedoch denselben Einschränkungen bezüglich Werbung und Verkauf an Minderjährige wie die Tabakzigaretten. Alle E-Zigaretten, ob nikotinhaltig oder nicht, würden zudem künftig unter das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen fallen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis im Herbst eine Botschaft zum Tabakproduktegesetz auszuarbeiten.
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