Wie schön war doch das Tanzverbot
Noch heute ist es in mehreren Kantonen untersagt, an christlichen Feiertagen zu tanzen. In Graubünden und im Aargau wird gegen das Verbot gekämpft – in Zürich wird ihm nachgetrauert.

«Tanzen verboten»: Noch heute sind nicht religiöse Veranstaltungen an hohen Feiertagen in mehreren Kantonen verboten.
Über 35-jährige Zürcher dürften sich noch daran erinnern, wie sie über Ostern durch die leere Stadt irrten. Wegen des Tanzverbots war am Karfreitag und am Ostersonntag bis vor 15 Jahren in der Schweizer Hauptstadt des Nachtlebens nichts los. Die Clubs waren geschlossen, es war damals verboten, an hohen Feiertagen zu tanzen. Das Zürcher Ruhetagsgesetz untersagte nicht nur öffentliche Tanzveranstaltungen, auch Museen, Theater und Kinos mussten ihr Publikum an hohen Feiertagen aussperren.