Schweiz wird im Gaza-Konflikt aktiv
Die Schweiz schaltet sich in die Nahost-Krise ein: Ab nächster Woche soll sie mit den wichtigsten Akteuren im Gaza-Konflikt intensive Gespräche führen, um eine Sondersitzung aufzugleisen.

Angesichts der Krise in Nahost startet die Schweiz eine diplomatische Initiative. Dies berichtet die NZZ. Bereits am 9. Juli hatte sich Palästinenserpräsident Mahmoud Abbas in einem Brief an Bundespräsident Didier Burkhalter gewendet.
Er bat darin die Schweiz, zur Krise im Gazastreifen eine dringliche Konferenz der Vertragsstaaten der Genfer Konventionen zu organisieren. Bundespräsident Burkhalter liess darauf verlauten, «man arbeite daran».
Ab dem kommenden Montag nun sollen Schweizer Diplomaten Gespräche führen mit all jenen Ländern, die im Nahen Osten politisch relevant sind. Nur wenn die wichtigsten Vertragsstaaten der Genfer Konventionen ihr Einverständnis geben, ist die geforderte Sondersitzung überhaupt möglich.
Wie die NZZ weiter berichtet, hat Bundespräsident Didier Burkhalter der palästinensischen Autonomiebehörde am 25. Juli mitgeteilt, die Schweiz werde diplomatische «Konsultationen» aufnehmen. Inzwischen habe das Eidgenössische Amt für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auch die übrigen Genfer Vertragsstaaten schriftlich über die Initiative informiert.
Eigenes Diplomatenteam
Für die ab nächster Woche stattfindenden Gespräche hat das EDA gemäss dem Bericht eigens ein Diplomatenteam zusammengestellt. Welche Länder in die Konsultationen involviert sind, ist nicht bekannt. Gemäss NZZ dürften dazu aber Israel und Palästina zählen sowie die fünf Vetomächte im UNO-Sicherheitsrat (USA, China, Russland, Frankreich, Grossbritannien), die EU, wichtige arabische Staaten und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz.
Die Palästinenser begründen ihren Wunsch nach einer Sondersitzung mit angeblichen Verstössen Israels gegen die Genfer Konventionen. Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle schützen Personen, die sich nicht an Kämpfen beteiligen – darunter Zivilisten und medizinisches Personal. Unter dem Schutz des humanitären Völkerrechts stehen auch Verwundete, Kranke und Kriegsgefangene, also Personen, die nicht mehr an Kämpfen teilnehmen.
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