Schweiz verriet ihren eigenen Spion
Woher wusste Deutschland eigentlich so genau über den Spion Daniel M. Bescheid? Von der Schweizer Bundesanwaltschaft.
Die Bundesanwaltschaft (BA) ermittelt seit 2015 wegen einer undurchsichtigen Agentenposse gegen Daniel M., den der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) auf deutsche Finanzbeamte angesetzt hatte. In U-Haft in Bern machte M. Aussagen zu seinen NDB-Aktivitäten in Deutschland. Später dehnte die BA das Verfahren auf die deutsche Agentenlegende Werner Mauss aus, der Akteneinsicht erhielt. Die BA händigte ihm auch die Protokolle über die Spitzelaktion gegen die Bundesrepublik aus.
In Bochum läuft ein Verfahren gegen Mauss wegen Steuerhinterziehung. Die Schweizer Unterlagen gerieten in die Hände der dortigen Justiz, die sie an den deutschen Generalbundesanwalt weitergab. Und deshalb sitzt M. nun in Deutschland in U-Haft. Das haben Recherchen des «Tages-Anzeigers» ergeben.
«Voraussetzungen zur Einschränkung der Akteneinsicht nicht gegeben»
Verteidiger Valentin Landmann ist empört: «M. machte die Aussagen zu seiner NDB-Tätigkeit im Vertrauen, dass sie von der BA sachgerecht behandelt werden. Protokolle können geschwärzt werden.»
Die BA verteidigt sich und schreibt: «Die Voraussetzungen zur Einschränkung der Akteneinsicht waren im vorliegenden Verfahren nicht gegeben.» Laut Strafprozessordnung kann das rechtliche Gehör aber zur «Wahrung öffentlicher oder privater Geheimhaltungsinteressen» eingeschränkt werden.
Übernommen vom «Tages-Anzeiger» und bearbeitet von Redaktion Tamedia.
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