Nationalrat hält an Immunität Blochers fest
Die Nationalratskommission bestätigt ihren Beschluss, dass Christoph Blocher in der Affäre Hildebrand ab dem 5. Dezember als Parlamentarier handelte. Der definitive Entscheid fällt nun am Montag im Ständerat.

Die Immunitätskommission des Nationalrats hält daran fest, dass Christoph Blocher in der Affäre Hildebrand ab seiner Vereidigung als Nationalrat durch die parlamentarische Immunität geschützt war. Sie widerspricht damit der Rechtskommission des Ständerats, die jedoch das letzte Wort haben wird.
Die Immunitätskommission des Nationalrats (IKN) hielt mit 5 zu 4 Stimmen an ihrem Entscheid fest, wie IKN-Präsident Heinz Brand (SVP, GR) heute Donnerstag vor den Medien sagte. Die Kommissionsmehrheit sei der Meinung, dass Christoph Blocher als Mitglied der Oberaufsichtsbehörde gehandelt habe.
Definitiver Entscheid am Montag
Die Ständeratskommission war derweil der Ansicht, dass zwischen den Handlungen Christoph Blochers in der Affäre Hildebrand kein unmittelbarer Zusammenhang mit Blochers Mandat als Nationalrat bestehe. Es sei am Parlament, aber nicht an einem einzelnen Parlamentarier, die Oberaufsicht wahrzunehmen.
Aus diesem Grund trat die Ständeratskommission letzte Woche gar nicht erst auf das Gesuch der Zürcher Staatsanwaltschaft ein, die Immunität von Christoph Blocher aufzuheben. Bekräftigt die Rechtskommission ihren Nichteintretensentscheid am nächsten Montag, dann setzt sich diese Sichtweise durch.
In diesem Fall müsste sich Blocher im Zusammenhang mit der Affäre Hildebrand sowohl für Handlungen vor als auch für Handlungen nach seiner Vereidigung als Nationalrat am 5. Dezember 2011 in einem Strafverfahren verantworten.
Vorwurf der Bankgeheimnisverletzung
Bei den Handlungen vor der Vereidigung geht es um ein Treffen vom 3. Dezember zwischen dem SVP-Strategen und einem Informatiker der Bank Sarasin. Dieser hatte den Thurgauer Anwalt und SVP-Kantonsrat Hermann Lei über umstrittene Finanztransaktionen des Ehepaars Hildebrand informiert.
Lei vermittelte darauf das Treffen in Blochers Villa in Herrliberg ZH, um darüber zu sprechen, was mit den Dokumenten über die Transaktionen zu tun ist. Bei dem Treffen soll der Alt-Bundesrat Screenshots von Kontodaten des inzwischen zurückgetretenen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand zumindest gesehen haben. Nach Ansicht der Zürcher Staatsanwaltschaft wäre damit der Tatbestand der Verletzung des Bankgeheimnisses erfüllt.
Bei den Handlungen nach der Vereidigung geht es um den 27. Dezember. Damals soll Blocher versucht haben, Lei dazu anzustiften, zusammen mit dem Sarasin-Informatiker die Bankunterlagen der Hildebrands an die «Weltwoche» weiterzuleiten. Die Zürcher Staatsanwaltschaft sieht auch hier das Bankgeheimnis verletzt.
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