Jegliche Weiterbildung von den Steuern abziehen
Heute können Weiterbildungskosten nur von den Steuern abgezogen werden, wenn sie mit dem aktuellen Beruf zusammenhängen oder eine Umschulung notwendig ist. Das wird nun anders.

Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung für eine Gesetzesänderung eröffnet, wie das Finanzdepartement am Freitag mitteilte. Künftig soll ein Steuerabzug auch dann möglich sein, wenn die Aus- oder Weiterbildung nicht mit dem aktuellen Beruf zusammenhängt. Voraussetzung sei, dass die Bildung jemanden dazu befähige, einen Beruf auszuüben, sagte Regine Loepfe von der Steuerverwaltung auf Anfrage.
Die Kosten für die Erstausbildung bleiben von Abzügen ausgenommen. Und auch die Kosten für Kurse, die keinen direkten Zusammenhang zu einem Beruf haben, können nicht von den Steuern abgezogen werden. Der Bundesrat spricht von Lehrgängen, die «der Liebhaberei oder der Selbstentfaltung dienen».
Salsa-Kurs gilt nicht
In einem Bericht zur Vernehmlassung werden Beispiele genannt. Demnach könnte nach der neuen Regelung ein Bäcker die Kosten für seine Ausbildung zum Tauchlehrer abziehen, da er als Tauchlehrer theoretisch in der Lage wäre, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Hingegen kann der Sozialarbeiter die Kosten für seine jahrelangen Salsatanzstunden nicht abziehen, da sie ihn zu keiner Berufstätigkeit befähigen würde. Sprachkurse ohne minimalen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit werden ebenfalls der Liebhaberei zugerechnet.
Mindereinnahmen für Bund und Kantone
Für die Abzüge gelten Obergrenzen: Bei der direkten Bundessteuer sollen nach dem Willen des Bundesrates maximal 4000 Franken abgezogen werden können. Die Maximalbeträge der Abzüge bei den kantonalen Steuern sollen die Kantone frei festlegen können.
Der Bundesrat schätzt, dass dem Bund durch die neue Regelung jährlich fünf Millionen Franken entgehen werden. Die Mindereinnahmen von Kantonen und Gemeinden lassen sich wegen der noch offenen Ausgestaltung nicht beziffern.
Mit den Gesetzesänderungen erfüllt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments. Die Wirtschaftskommission des Ständerates hatte in einer Motion gefordert, die heutige Abzugsregelung zu ändern. Kantone, Parteien und Verbände können sich bis zum 7. August zu den Vorschlägen des Bundesrates äussern.
Grosses Missbrauchspotenzial
Der Bundesrat hatte sich gegen die Änderung gestellt. Die Abzüge kämen vor allem Gutverdienenden zugute, die sich ohnehin weiterbilden würden, gab Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf vor dem Ständerat zu bedenken. Zudem sei das Missbrachspotenzial gross.
«Ich könnte mich heute mit Steuerabzug zur Tauchinstruktorin ausbilden lassen, obschon jedermann weiss, dass ich diesen Beruf nie ausüben werde», sagte Widmer-Schlumpf.
Die Ständeratskommission hatte das Anliegen mit den veränderten Umständen in der Arbeitswelt begründet. Das Steuerregime habe mit den Veränderungen in der Arbeitswelt nicht Schritt gehalten, sagte Sprecher Eugen David (CVP/SG). «Berufswechsel sind heute die Regel».
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