Im Interesse der Kinder ist auch Scheinheiligkeit erlaubt
Redaktor Fabian Schäfer zur Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare.
Wenn es um homosexuelle Paare geht, kommt die Politik langsam, aber sicher voran, wobei der Rückstand auf die Realität stets etwa eine gefühlte Generation beträgt. Dazu passt der Entscheid, den der Ständerat am Dienstag gefällt hat. Er will lesbischen und schwulen Paaren die sogenannte Stiefkindadoption erlauben.
Ihre Argumentation leuchtet ein. Stossende Fälle lassen sich vermeiden, wenn sich das Recht an die bunte Realität der Schweizer Familien annähert. Vor allem sind Kinder mit zwei Elternteilen besser abgesichert, zum Beispiel in Fragen des Unterhaltsrechts, wenn ein Paar sich trennt, was bekanntlich sogar bei Heterosexuellen vorkommt (aktuelles Scheidungsrisiko: 41 Prozent). Mit zwei Elternteilen sind Kinder auch bei Todesfällen bessergestellt, wenn es um Renten oder Erbschaften geht.