Geschiedene dürfen nicht einfach kündigen
Männer, die nach einer Scheidung einfach so ihre Stelle kündigen, können keine Senkung ihrer Unterhaltsbeiträge einfordern. Sie müssen sich ein hypothetisches Einkommen anrechnen lassen. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Ein Mann – von Beruf Finanzchef – reichte im März 2013 beim Zivilgericht Basel-Stadt die Scheidung ein. Zwei Monate später setzte das Obergericht die Höhe der Unterhaltsbeiträge fest, die der Mann während des Scheidungsverfahrens zu bezahlen hat: Die Frau bekam monatlich 3000 Franken, die beiden minderjährigen Söhne je 2000 Franken.