Steuerprivileg-Recherche weckt Interesse der Finanzkontrolle
Die Pauschalbesteuerung reicher Ausländer ist im Kanton Waadt populär. Nun wirft der Fall eines milliardenschweren Unternehmers Fragen auf.

Über 1000 Pauschalbesteuerte führt die Waadtländer Steuerverwaltung in ihrem Register. Das ist mehr als jeder andere Kanton in der Schweiz. Um an dieses Steuerprivileg zu kommen, darf man gemäss Bundesgesetz nicht Schweizer Staatsbürger sein und hier keine «Erwerbstätigkeit» ausüben. So definiert es Artikel 14 des Bundesgesetzes über die direkten Bundessteuern (DBG). Die Kantone legen Artikel 14 unterschiedlich aus. Die Waadt gewährt das Steuerprivileg mutmasslich auch Personen, die ihr Unternehmen im Kanton haben und im Verwaltungsrat ihrer Firmen sitzen, für ihre Arbeit aber keinen Lohn beziehen.