Erb-Prozess: Zweite Abfuhr für die Verteidiger
Die Anwälte von Schlossherr Rolf Erb forderten Geld, um für die Verteidigung einen Experten finanzieren zu können. Das Gericht wies alle Anträge der Erb-Anwälte ab.
Erneut hat das Bezirksgericht Winterthur den Verteidigern des Milliarden-Pleitiers Rolf Erb eine Abfuhr erteilt. Sie hatten heute Nachmittag einen Betrag von 194‘000 Franken beantragt, um einen Finanzexperten beiziehen zu können. Zudem forderten sie zum wiederholten Male die Unterbrechung der Verhandlung. Die Kernfrage des juristischen Vorspiels sei, ob der Angeklagte genügend verteidigt ist, brachte Pflichtverteidiger Petar Hrovath vor. Seit September 2011 bemühe sich die Verteidigung um einen Expertenbeistand, was ihr vom Winterthurer Bezirksgericht verweigert worden ist. Diesen Entscheid hat auch das Obergericht gestützt.