Entführungsalarm wird angepasst
Der nationale Entführungsalarm wird dieses Jahr aus- und umgebaut. Neu soll dieser mittels Push-Mitteilungen erfolgen und auch bei Erwachsenen zur Anwendung kommen.

Der tragische Entführungsfall von Livia und Alessia ist einer der Fälle, der zu einem Umdenken in der Nutzung eines nationalen Alarmsystems geführt hat. Die Zwillinge wurden 2011 von ihrem Vater entführt. Dieser nahm sich später das Leben, von den Mädchen fehlt noch immer jede Spur. Wie SRF schreibt, soll noch dieses Jahr der Entführungsalarmumgebaut werden. Nebst Push-Benachrichtigungen, die jene über SMS ablösen sollen, wird der Alarm auch bei der Entführung von Erwachsenen zum Einsatz kommen.
Der nationale Entführungsalarm wurde 2010 von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) realisiert. Ausgelöst wurde der Alarm noch nie.
SMS-Registrierung veraltet
Das System wurde eingerichtet, um mihilfe von Hinweisen aus der Bevölkerung dem Täter in kürzester Zeit auf die Spur kommen und den Entführten retten zu können. Die Zusammenarbeit mit SBB, SRG, Flughafen, Mobilfunkanbieter, verschiedenen Onlinemedien sowie der SDA soll eine rasche und breite Verbreitung ermöglichen.
Vom altbackenen System der kostenpflichtigen Registrierung für SMS-Benachrichtigungen, für die sich bisher erst 60'000 Nutzer angemeldet haben, möchte man wegkommen. So sieht der Umbau des Systems die Einführung von Push-Meldungen aufs Smartphone vor.
«Menschen an Bushaltestellen, die auf ihre Smartphones schauen, entsprechen genau unserer Zielgruppe. Weil sie draussen sind und Dinge beobachten, die wir wissen müssen», erzählt Philipp Maier gegenüber SRF. Der Chef der Kriminalpolizei Schaffhausen war federführend bei der Einführung des Alarmsystems.
Zu enge Kriterien
Obwohl der Alarm noch nie ausgeführt wurde, sei die zuständige Kantonspolizei einige Mal nahe dran gewesen, «den Knopf zu drücken», so Maier. Der Entscheid sei heikel, es sei auch nicht auszuschliessen, dass der Alarm das Opfer in zusätzliche Gefahr bringen könnte.
Die Kriterien, wann der Knopf gedrückt wird, seien zudem zu eng formuliert. Die entführte und an Leib und Leben gefährdete Person musste bisher minderjährig sein. Ein Ausbau sieht die Ausweitung auf erwachsene Opfer vor. Ebenso sei es nie vorgesehen gewesen, den Alarm auszulösen, wenn das Kind von einem Elternteil entführt wurde. Dies wurde nach dem Fall der vermissten Zwillinge bereits angepasst.
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