Eine Verschärfung für elf Personen pro Jahr
Was die vom Nationalrat beschlossenen Verschärfungen im Asylrecht bedeuten – und was nicht.

«Der humanitären Tradition der Schweiz unwürdig.» So lautet das Fazit der SP zu Elementen der Asylgesetzesrevision wie der Einschränkung des Familienasyls. Doch so einschneidend, wie behauptet, sind die Verschärfungen nicht, wie ein zweiter Blick auf deren Folgen zeigt.
Der Nationalrat hat am Mittwoch unter anderem beschlossen, dass nur noch Ehegatten und minderjährige Kinder von anerkannten Flüchtlingen per Familienasyl in die Schweiz kommen können, nicht aber weitere Familienangehörige. Bloss: Von Letzterem macht kaum jemand Gebrauch, da bereits heute besondere Gründe dafür nötig sind. Gemäss dem Statistikdienst des Bundesamts für Migration erhielten letztes Jahr gut 1700 Personen Familienasyl. Darunter waren gerade mal elf weitere Familienmitglieder neben Partner und Nachwuchs – das sind 0,7 Prozent. Zudem wird es für diese Ausnahmefälle auch in Zukunft grundsätzlich möglich sein, via ausländerrechtlichen Familiennachzug in die Schweiz zu kommen.