Der Weg aus der Hooligan-Datenbank
Selbst wer unschuldig in der Hooligan-Datenbank landet, kann den Eintrag kaum löschen lassen. Das könnte sich nach einem aktuellen Urteil ändern.

Jahr für Jahr steigt die Zahl der im Informationssystem Hoogan erfassten Personen, im Volksmund Hooligan-Datenbank genannt. Das muss jedoch nicht heissen, dass die Gewaltbereitschaft zunimmt. Denn selbst wer unschuldig in der Datenbank landet, kann den Eintrag kaum löschen lassen. Dagegen wehrte sich ein Fan vor Bundesverwaltungsgericht – und bekam recht: Das Bundesamt für Polizei (Fedpol), das die Datenbank betreibt, muss den Eintrag über ihn löschen.