Der Bundesrat will Tests an Embryonen zulassen
Die Vorschriften zur künstlichen Befruchtung sollen gelockert werden: Besteht die Gefahr einer schweren Erbkrankheit, will der Bundesrat eine Untersuchung von Embryonen vor der Übertragung in die Gebärmutter nicht länger verbieten.

Wo setzt man die Grenze? Diese Frage stellt sich immer wieder, wenn es um die Fortpflanzungsmedizin geht. Nicht alles, was bei der Zeugung im Reagenzglas medizinisch möglich ist, ist auch erlaubt. In der Schweiz ist es etwa generell verboten, durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryonen genetisch zu untersuchen, bevor sie in die Gebärmutter übertragen werden. In anderen Ländern ist diese sogenann-te Präimplantationsdiagnostik (PID) bereits zugelassen. Die Schweiz verbietet es auch, dass Embryonen aufbewahrt werden. Beides will der Bundesrat nun ändern. Bis Frühling 2013 soll die entsprechende Botschaft vorliegen. Nicht nur das Gesetz, sondern auch die Bundesverfassung müssen angepasst werden.