Daniel M. will in Deutschland auspacken
Die Bundesanwaltschaft soll in der Spionageaffäre ernsthafte Versäumnisse vorzuweisen haben. Landmann rät M. daher, auszusagen.
Der 54-Jährige Daniel M. sitzt seit gut einer Woche in Deutschland in Haft, weil er im Auftrag des Nachrichtendienstes für die Schweiz spioniert haben soll. «Ich rate meinem Klienten, in Deutschland auszusagen», sagt Valentin Landmann, Anwalt von Ex-Agent Daniel M, zur «Sonntagszeitung».
Er soll zumindest versucht haben, bei den Wuppertaler Steuerbehörden einen Maulwurf zu platzieren. Das sagen die deutschen Behörden, und das sagte M. selber bei einer Einvernahme in der Schweiz, deren Protokoll der Zeitung vorliegt. Laut Anwalt Landmann geriet dieses Protokoll mit Daniel M.s Aussagen auf Grund eines Fehlverhaltens der Bundesanwaltschaft (BA) in die Hände der deutschen Behörden.
Landmann: «Die BA hat es schlicht versäumt, die heiklen Stellen zu schwärzen, obwohl sie das ohne weiteres hätte tun können.» Laut Landmann wurde M. den Deutschen geradezu ans Messer geliefert.
GPK untersucht Affäre
Offenbar hat die Wuppertaler Steuerbehörde herausgefunden, dass M. es war, der den Schweizer Behörden entscheidende Hinweise gab. Diese ermöglichten es zu ermitteln, welche Steuerfahnder in der Schweiz Banker dazu aufforderten, geheime Kundendaten nach Deutschland zu schmuggeln und dort an die Steuerbehörde zu verkaufen.
Den Deutschen war es sogar gelungen, bei der Credit Suisse einen Maulwurf anzuwerben. Um jetzt nicht für die Versäumnisse der Bundesanwaltschaft zu büssen, wird Daniel M. eine so genannte «Einlassung» machen, wie Landmann sagt.
Brisant wird diese Aussage, wenn M. belegen kann, dass er vom Schweizer Nachrichtendienst den Auftrag hatte, bei der Bochumer Steuerbehörde einen Informanten zu platzieren. Denn das wäre laut Landmann klar illegal gewesen. Auch die Geschäftsprüfungskommission GPK will sich der Spionageaffäre annehmen. Das bestätigt Hans Stöckli, Präsident der GPK des Ständerats, gegenüber der «Sonntagszeitung».
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