Bundesrat zieht die Zügel bei der Krankenkassen-Aufsicht straffer
Der Bund lanciert ein neues Aufsichtsgesetz über die Krankenkassen. So sollen neu Bussen von 500'000 Franken möglich werden. Derzeit können nur solche bis 5000 Franken ausgesprochen werden.

Der Bundesrat hat am Mittwoch ein Gesetz zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung in die Vernehmlassung geschickt. Es soll die Effizienz und die Transparenz der Krankenversicherung gewährleisten. Nach Ansicht des Bundesrates war die Aufsicht über die Krankenkassen in den vergangenen Jahren zu schwach. Das neue Gesetz soll weiterhin die Grundprinzipien der sozialen Krankenversicherung garantieren und eine effektive Aufsicht gewährleisten.
Auch soll es die Aktivitäten der Versicherer transparenter machen und den regulierten Wettbewerb stärken, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilte. Das Gesetz sieht unter anderem verbesserte Eingriffsmöglichkeiten der Aufsicht vor, um die Versicherten besser schützen zu können.
Auch werden die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen verschärft. So sollen neu Bussen von 500'000 Franken möglich werden – derzeit können Bussen bis 5000 Franken ausgesprochen werden, wenn aufsichtsrelevante Tatbestände vorliegen. Für Vergehen und Zuwiderhandlungen bei der Durchführung der Krankenversicherung sind Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vorgesehen.
Reserven neu risikoabhängig
Die Mindestreserven der Krankenkassen sollen nicht mehr nach der Anzahl der Versicherten berechnet werden, sondern nach den vom Versicherer eingegangenen Risiken. Damit wird die risikobasierte Reserveberechnung, die per Mitte 2011 in Kraft tritt, gesetzlich verankert.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit eines Versicherers soll die Aufsichtsbehörde neu die Prämien festlegen können. Falls sich Prämien der Krankenkassen im Nachhinein als unangemessen hoch erweisen, kann die Aufsicht eine Rückerstattung beordern.
Eingeschränkte Rechtsform
Künftig sollen nur noch Aktiengesellschaften und Genossenschaften als Versicherer zugelassen werden. Krankenversicherer, die als Verein oder Stiftung organisiert sind und ihre Rechtsform anpassen müssen, erhalten eine Übergangsfrist von fünf Jahren.
Auch müssen in der Geschäftsleitung Personen mit entsprechenden beruflichen Fähigkeiten einsitzen und gemäss Communiqué «einen guten Ruf geniessen». Doppelmandate als Verwaltungsratspräsident und CEO sind nicht mehr gestattet. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung müssen die Gesamtsumme der Entschädigungen offenlegen.
Der Bundesrat entschied im September 2010, die Aufsicht in einem eigenständigen Gesetz zu verankern. Damit verzichtet er auf eine Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG).
Die Aufsichtsbehörde soll in eine neue, eigenständige und von der Verwaltung unabhängige Behörde analog der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) umgewandelt werden. Die Kosten werden den Krankenversicherern und Rückversicherern belastet.
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