Bundesrat will Rütli-Regeln lockern
Seit dem Zweiten Weltkrieg sind politische Veranstaltungen auf der helvetischen Nationalwiese tabu. Der Bundesrat will sich nun bei der Rütli-Verwalterin für eine Lockerung einsetzen.

Der Bundesrat ist bereit, sich für eine Lockerung des Versammlungsverbots auf dem Rütli einzusetzen. In einem «gewissen Rahmen» und «unter Berücksichtigung der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit» sollen künftig auch politische Versammlungen zugelassen werden. Dies hält die Regierung in der Antwort auf Vorstösse der SVP und der CVP fest.
Das Rütli wurde dem Bund 1860 als Schenkung übergeben – mit dem Vorbehalt, dass die Verwaltung der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) übertragen bleibe. Seit dem Zweiten Weltkrieg lehnt die SGG die Nutzung der Anlage für politische Veranstaltungen ab – nicht ohne Grund, wie Zwischenfälle in den vergangenen Jahren gezeigt haben.
Neonazis und ein Sprengsatz
So lockte die 1. August-Feier auch immer wieder Rechtsradikale an, die für Unruhe sorgten. Ein unerfreulicher Höhepunkt wurde erreicht, als 2007 auf der Rütli-Wiese nach der 1.-August-Feier mit der damaligen Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey ein Sprengsatz explodierte, glücklicherweise ohne jemanden zu verletzten.
Für Gesprächsstoff sorgten vor rund einem Jahr auch die 70-SVP- Kader, die sich auf der Wiese versammelten – ohne Bewilligung der SGG. Als die CVP Zentralschweiz ihrerseits im Juni 2011 auf dem Rütli ein Treffen aller CVP-Kantonalparteien durchführen wollte, verweigerte die SGG die Bewilligung mit dem Hinweis, dass auf dem Rütli keine politischen Versammlungen durchgeführt werden dürfen.
Nun möchten die Luzerner CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann und die SVP-Fraktion mittels Vorstössen durchsetzen, dass auch politische Parteien das Rütli nutzen dürfen. Nach Feststellungen des Bundesrats werden die Rütli-Benutzungsordnung und die Bewilligungspraxis der SGG derzeit ohnehin einer Prüfung unterzogen. Dabei befürwortet die Landesregierung eine differenzierte Regelung zur Bewilligung von Veranstaltungen, auch solche politischer Natur.
Betreiber sind skeptisch
SGG-Geschäftsleiter Herbert Ammann hält allerdings nicht viel von einer Änderung der bisherigen Praxis, wie er gegenüber Schweizer Radio DRS sagte. Zum einen sei es bei einem emotional so stark besetzten Ort wie dem Rütli nicht einfach, eine allgemein gültige Regelung für jeden erdenklichen Fall zu finden.
Das Rütli gehöre allen Schweizerinnen und Schweizern, ergänzte Ammann gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Es dürfe keine Vereinnahmung durch politische Partikularinteressen geben. Erfahrungsgemäss pflegten gerade Extremisten die Gegenseite anzuziehen. Zusammenstösse auf dem Rütli könnten jedoch «schlicht lebensgefährlich» sein. «Das ist ein steiles Gelände, es hat dort Felsen, da kann man herunterstürzen», sagte Amman gegenüber dem Radio. Die SGG sei nun gespannt auf die Vorschläge aus Bern.
Wie Bundesratssprecher André Simonazzi in der Radiosendung sagte, soll unter Einbezug der zuständigen Kantone Uri und Schwyz und der SGG nach einer Lösung gesucht werden. Hauptverantwortlich bleibe aber die SGG. Der Bundesrat könne der Gemeinnützigen Gesellschaft nur Empfehlungen abgeben, wie ein Gutachten des Bundesamts für Justiz ergeben habe.
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