Bundesrat hält am Vertragszwang fest
Wie soll und kann der Staat die Zulassung neuer Ärzte steuern? Die Frage ist bis heute ungeklärt. Nun will der Bundesrat einen neuen Anlauf nehmen. Es geht um Kosten, Qualität und regionale Unterschiede.

Die Frage treibt die Gesundheitspolitiker mehr oder weniger seit Einführung des Krankenversicherungsgesetzes 1996 um: Wie können die Kantone verhindern, dass die Kosten im ambulanten Bereich, bei den Ärzten mit eigener Praxis, übermässig wachsen?
Die Frage stellt sich vor allem, weil in der Schweiz ein Vertragszwang gilt. Die Krankenkassen sind verpflichtet, mit allen zugelassenen Ärzten zusammenzuarbeiten. Jeder Arzt kann zulasten der Grundversicherung abrechnen, was die Schweiz nicht zuletzt auch für ausländische Ärzte interessant macht.
Andauernde Befristungen
Angesichts des starken Kostenwachstums führte der Bund 2001 eine Regelung zur Steuerung der Zulassung neuer Ärzte ein – besser bekannt als «Ärztestopp». Dieses System war von Beginn an befristet. Diese Befristungen wurden aber immer wieder verlängert. 2011 liess die Politik das ungeliebte Regime auslaufen. Doch bald klagten einzelne Regionen wie Zürich oder Genf über den Zustrom neuer Ärzte.
Und so erlaubte das Bundesparlament den Kantonen 2013 wieder, befristete Stopps einzuführen. Sie sind bei Ärzten wirksam, die direkt aus dem Ausland kommen, um hier eine Praxis zu eröffnen, nicht aber bei hier ausgebildeten Ärzten. Dieses Regime soll nun aber im Sommer 2019 unwiderruflich auslaufen.
Gestern hat der Bundesrat dargelegt, wie die neue Regelung ungefähr aussehen soll. Vor allem hat er erklärt, was nicht geplant ist: Eine Aufhebung oder auch nur eine Lockerung des Vertragszwangs – ein alter Traum von Bürgerlichen und Krankenversicherern – schliesst der Bundesrat aus. Er begründet dies primär damit, dass eine solche Neuerung politisch höchst umstritten wäre und mehr Zeit benötigte.
Heutiges System verbessern
Der Bundesrat lehnt auch einen anderen Vorschlag ab: Mit differenzierten Tarifen könnten die Kantone auf eine bessere Verteilung der Ärzte hinwirken. Wenn zum Beispiel in ländlichen Regionen höhere Tarife gälten, könnte dies dazu beitragen, dass dort keine Unterversorgung entsteht. Gleichzeitig sollen nicht noch mehr Ärzte in die städtischen Zentren ziehen. Der Bundesrat will aber nicht auf ein solches System setzen, unter anderem weil es sonst zu einer Ungleichbehandlung der Patienten in verschiedenen Regionen komme.
Stattdessen will der Bundesrat grundsätzlich das heutige System weiterentwickeln und «verfeinern». Die konkreten Vorschläge liegen noch nicht vor, sie sollen erst Mitte Jahr in die Vernehmlassung gehen. Das neue System soll die Mobilität der Patienten ebenso berücksichtigen wie die zunehmende Zahl von Ärzten, die in Teilpensen arbeiten.
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