Bund foutiert sich um Transparenz bei Vergaben unter der Hand
Die Verwaltung verweigert Auskünfte zu Freihandvergaben, obwohl sie laut Gesetz informieren müsste.

Der Fall ist eigentlich klar: Das Gesetz schreibt der Bundesverwaltung vor, grundsätzlich jede Auftragsvergabe zu publizieren, «namentlich auch diejenigen im freihändigen Verfahren» – Aufträge also, die die Verwaltung direkt an eine externe Firma vergibt, ohne sie öffentlich auszuschreiben. Dazu hätten die Beamten jeweils bis 30 Tage nach Auftragsvergabe Zeit.