Kinder als Kläger und Opfer
Im Kampf gegen die «Love Life»-Kampagne ging es den Klägern nicht um Kinderschutz, sondern nur um Moral.
20 Sekunden nur dauert der Spot, der am 13. Mai auf einigen TV-Stationen ausgestrahlt wurde – und doch gibt er seit Monaten zu reden. Einerseits, weil er mehr oder weniger nackte Paare zeigt, die sexuelle Handlungen imitieren. Anderseits, weil der Bund die Produktion und die Verbreitung des Materials finanzierte. Die Kombination von beidem veranlasste eine bisher kaum bekannte Stiftung mit christlich-fundamentalistischen Zügen dazu, bis vor Bundesverwaltungsgericht dagegen zu kämpfen.
Die Darstellungen seien eine Gefahr für Kinder und Jugendliche, argumentierten die Kläger. Sie sprachen von einem Nachahmungseffekt, von einer Schädigung der geistigen und sexuellen Integrität ihrer schutzbedürftigen Sprösslinge. Es steht jedem frei, die Kampagne anstössig oder geschmacklos zu finden, doch eines ist recht offensichtlich: Den Klägern ging es nicht um Kinderschutz, sondern nur um Moral. Die Klage wurde eingereicht, ehe die Eltern die Plakate gesehen hatten. Und sie hielten ihren Kampf aufrecht, nachdem sie längst wieder verschwunden waren. Das Einzige, was die besorgten Eltern mit ihrem Vorgehen erreichten, ist, dass länger über die Kampagne berichtet wird – und die Bilder, die sie stören, noch etwas länger zu sehen sind.