Schwänzende Zivilschützer sollen nicht zahlen
Dem Ausbildungszentrum Köniz entgeht jedes Jahr eine fünfstellige Summe, weil Zivilschützer Kurse schwänzen. Die Verantwortlichen des Zentrums wollten nun eine Strafgebühr einführen – blitzten aber ab.

Immer wieder kommt es vor, dass Zivilschützer zu einem Kurs aufgeboten sind und unentschuldigt fehlen. Vielleicht, weil sie finden, sie hätten am Arbeitsplatz genügend anderes zu tun. Oder weil sie sich fragen, ob es den Zivilschutz überhaupt braucht. Oder weil sie das Aufgebot schlicht und einfach vergessen haben.
Jeder Zivilschützer, der sich nicht oder zu spät abmelde, verursache einen finanziellen Schaden, erklärt Aliki Panayides. Sie ist Vorstandsmitglied des regionalen Zivilschutzzentrums Köniz, in dem Schutzdienstpflichtige aus 75 Gemeinden ausgebildet werden – aus der ganzen Region Bern und dem oberen Emmental. Letztes Jahr erschienen 12 Zivilschützer nicht zum Grundkurs.
Das tönt nach wenig. Dem Zivilschutzzentrum seien dadurch aber Einnahmen von 14'400 Franken entgangen, erklärt Panayides. Denn die nicht besuchten Kurstage können der Wohngemeinde des Zivilschützers nicht in Rechnung gestellt werden. Die Löhne der Instruktoren, die Infrastruktur und das Material müssen aber trotzdem bezahlt werden.
Bis 1200 Franken Gebühr
Also wollte der Gemeindeverband des Zivilschutzzentrums Gegensteuer geben. Die Idee: Jeder, der einem Kurs unentschuldigt fernbleibt, soll eine Art Strafgebühr zahlen: 600 Franken bei einem einwöchigen Kurs oder 1200 Franken bei einem zweiwöchigen. Einige der 75 Gemeinden fanden das eine gute Idee, die anderen fürchteten den Mehraufwand.
Denn die Strafgebühr hätte aus rechtlichen Gründen nicht den fehlbaren Zivilschützern in Rechnung gestellt werden können, sondern den Wohngemeinden respektive ihren Zivilschutzorganisationen. Diese hätten die Gebühr dann beim Fehlbaren einfordern müssen.
Schliesslich sagte die Mehrheit der Abgeordneten Nein zur Strafgebühr. Die 75 Verbandsgemeinden des Zivilschutzzentrums haften auch in Zukunft zu gleichen Teilen für den Schaden – über den jährlichen Pro-Kopf-Beitrag.
Bis drei Jahre Gefängnis
Es bestünde noch eine andere Möglichkeit, schwänzende Zivilschützer zur Rechenschaft zu ziehen. Die Gemeinde respektive ihre Zivilschutzorganisation könnte den Schutzdienstpflichtigen anzeigen. Theoretisch stehen auf Zivilschutzverweigerung bis zu drei Jahre Gefängnis.
Praktisch wird dies aber selten so streng gehandhabt. Laut dem Verein Zivildienst.ch wird eine erstmalige Verweigerung in der Regel mit einer Busse von mehreren Hundert Franken geahndet – falls überhaupt Anzeige gemacht wird.
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