Schusswaffen für die Bahnpolizei?
Die Bahnpolizei darf nach aktueller Verordnung einen Mehrzweckstock und Pfefferspray auf sich tragen. Geht es nach der Polizei, sollten auch Schusswaffen erlaubt sein.

Bei der Bewaffnung von Bahnpolizisten gehen die Meinungen von Transportunternehmen und Polizisten inklusive ihrer Gewerkschaft auseinander. Die geplante Verordnung sieht von einer Bewaffnung ab. Seitens der Transportunternehmen wird in einer Anhörung durch das Bundesamt für Verkehr der Vorschlag begrüsst, die Transportpolizei nicht mit Schusswaffen auszustatten.
Die SBB sieht keinen Grund dafür, die aktuelle Bewaffnung mit Polizeimehrzweckstock und Pfefferspray zu ändern, wie SBB-Sprecher Christian Ginsig der Nachrichtenagentur SDA erklärte. «Sollte sich die Bedrohungslage verschärfen, muss eine Neubeurteilung vorgenommen werden.» Laut Ginsig behält sich die SBB dann vor, die Frage der Bewaffnung beim Bund neu zu thematisieren und einen entsprechenden Antrag beim Bundesrat zu stellen.
Auch die BLS will keine Schusswaffen für die Transportpolizei. «In der Praxis wäre der Einsatz einer Schusswaffe in einem Zug oder Bahnhof viel zu gefährlich», erklärte BLS-Sprecher Hugo Wyler auf Anfrage. Der BLS-eigene Sicherheitsdienst, der die Einhaltung der Hausordnung überwacht und in Notfällen deeskalierend wirke, habe sich bewährt.
Polizeikreise für Feuerwaffen
Beide Unternehmen heben jedoch hervor, dass die Zusammenarbeit mit den kantonalen Polizeien wichtig sei. «Diese dürfen sich nicht aus dem ÖV-Bereich zurückziehen», sagte Wyler. Genau Vertreter dieser Kreise schlagen jedoch ganz andere Töne an. Die Konferenzen der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) und der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) zusammen mit dem Verband Schweizerischer Polizei-Beamter (VSPB) fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme Feuerwaffen für Bahnpolizisten.
Auch die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV unterstützt die Bewaffnung der Transportpolizei. Als ihre gewerkschaftliche Vertretung gebe der SEV damit die Meinung der Direktbetroffenen wieder, heisst es zur Begründung. Als ausgebildete Polizisten hätten die Bahnpolizisten gelernt, mit Waffen und deren Sicherheitsrisiko umzugehen. Aufgrund der Zusammenarbeit mit Kantonspolizisten und Grenzwachtkorps, die allesamt Schusswaffen tragen, sollten Transportpolizisten nicht anders behandelt werden.
Allerdings, so schlägt der SEV vor, könnten Auflagen betreffend «entwendungssicherer Tragarten» für alle involvierten Polizeikräfte einem Teil der vorhandenen Ängste Rechnung tragen.
Parlament lagerte heiklen Entscheid aus
Die Frage der Bewaffnung von Bahnpolizisten war im Parlament kontrovers diskutiert worden. Die Linke hatte sich bei der Debatte über das Gesetz über die Sicherheitsorgane in Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr für ein explizites Verbot von Schusswaffen ausgesprochen. Das Parlament übertrug schliesslich dem Bundesrat die Aufgabe, eine Antwort auf diese heikle Frage zu geben; die Bewaffnung sollte auf Verordnungs- statt auf Gesetzesstufe geklärt werden. Die Anhörung läuft am Samstag ab.
Neben Bahnpolizisten können auch Sicherheitsleute über Ruhe und Ordnung in öffentlichen Verkehrsmitteln wachen. Allerdings dürfen diese nur Pfefferspray und Schlagstock auf sich tragen und Diensthunde mit sich führen. Dies ist in der Vernehmlassung unbestritten. Sie haben weniger Kompetenzen als Bahnpolizisten. Gesetz und Verordnung über die Sicherheitsorgane in Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr und die entsprechende Verordnung sollen gemäss Bundesamt für Verkehr im Frühling 2011 in Kraft treten.
SDA/jak
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch