Schulleiter in Zukunft ohne Lehrerpatent
Klatsche für die Lehrer: Ihr Gegenvorschlag, dass Schulleiter zwingend ein Lehrerpatent oder eine ähnliche pädagogische Ausbildung haben müssen, wurde wuchtig abgeschmettert.
Die Lehrer, respektive die Gewerkschaft VPOD waren mit allen Personalrechts-Änderungen der kantonalen Vorlage einverstanden, nur wollten sie gesetzlich verankert haben, dass Schulleiter zwingend ein Lehrerpatent oder eine ähnliche pädagogische Ausbildung haben sollten. Ihr Gegenvorschlag wurde nur gerade in der Stadt Zürich angenommen. Im Kanton wurde er mit 134'350 Ja gegen 183'409 Nein deutlich verworfen.
Das neue Personalrecht der Lehrerinnen und Schulleiter wurde entsprechend dem Vorschlag des Kantons durchgewinkt. So werden für Lehrpersonen Mindestpensen festgelegt, die Kündigungsfristen vereinheitlicht, weitere Anstellungen kantonalisiert und Probezeiten eingeführt. Die Änderungen werden teilweise als Massnahmen gegen den Lehrermangel gesehen, sie sollen aber auch Lehrpersonen und Schulleiter entlasten und den Schulbetrieb vereinfachen.
Schulbehörden im Kanton Zürich können also künftig auch Schulleiter ohne Lehrdiplom einstellen. Das Stimmvolk hiess die Anpassung des Lehrpersonalgesetzes an der Volksschule mit 229'361 Ja gegen 108'342 Nein gut. Die Stimmbeteiligung betrug beim kantonalen Urnengang rund 43 Prozent.
Als Sieger der Abstimmung sehen sich die bürgerlichen Parteien SVP, FDP, CVP, BDP und EDU. Für sie muss ein Schulleiter in erster Linie eine Führungspersönlichkeit und nicht ein guter Pädagoge sein.
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