Schulkinder neu mit Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung
In der Stadt Bern haben künftig alle Kindergärtler und Primarschulkinder Anspruch auf einen Platz in der sogenannten Ferieninsel. Der Stadtrat hat am Donnerstag eine Teilrevision des Schulreglements beschlossen.

Den Anstoss zur Änderung hatte das Parlament selber gegeben, indem es 2008 einen Vorstoss der SP-Stadträtinnen Annette Lehmann und Ursula Marti überwies. Der Umsetzung, wie sie der Gemeinderat nun vorlegte, stimmte das Parlament einstimmig zu.
Die Ferieninseln gibt es in Bern seit 2003. Sie ergänzen während elf Wochen pro Jahr das Betreuungsangebot der Tagesschulen, die nur während der Schulzeit geöffnet sind.
Lücke schliessen
Die neue Regelung verankert das Recht auf einen Ferienbetreuungsplatz für Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur 6. Klasse, unabhängig davon, ob sie eine Tagesschule besuchen oder nicht. Der Anspruch wird frühestens ab den Herbstferien 2015 gelten.
Damit werde eine Betreuungslücke geschlossen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert, argumentierten die Befürworterinnen und Befürworter. Aktuell gibt es vier Ferieninseln, sie werden von der Stadt Bern allein finanziert. Die Kosten belaufen sich auf netto rund 400'000 Franken jährlich.
Der neue Rechtsanspruch könnte laut Gemeinderat dazu führen, dass zu den bestehenden Ferieninseln eine oder zwei weitere eröffnet werden. Die Mehrkosten sollen zulasten der Stadt gehen. Die Eltern bezahlen einen Einheitstarif.
SDA/sih
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