Schnegg warnt vor hohen Kosten
Die Regierung hält den Volksvorschlag zum Sozialhilfegesetz für nicht finanzierbar. Sie geht von Mehrkosten von 19 Millionen Franken aus. Von linker Seite wird diese Berechnung infrage gestellt.

Soll die Sozialhilfe gekürzt oder erhöht werden? Über diese Frage können die Bernerinnen und Berner nächstes Jahr entscheiden. Geht es nach dem Regierungsrat, ist die Antwort klar: An der achtprozentigen Kürzung des Grundbedarfs soll festgehalten werden.
Den Volksvorschlag aus linken Kreisen mit 16'300 gültigen Unterschriften lehnt die Regierung ab, wie sie am Donnerstag mitteilte. Sie begründet dies mit finanziellen Argumenten. So geht der Regierungsrat davon aus, dass der Volksvorschlag nicht nur zu höheren Kosten gegenüber der vom Grossen Rat beschlossenen Kürzung der Sozialhilfe führt, sondern auch gegenüber der heutigen Situation.
Mit dem Volksvorschlag soll das Sozialhilfegesetz so angepasst werden, dass sich die wirtschaftliche Hilfe nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe richtet. Sprich: Der Kanton soll den Grundbedarf nicht kürzen. Dieser würde sogar leicht erhöht. Zudem sieht der Volksvorschlag vor, dass ältere Arbeitslose nicht nach den Ansätzen der Sozialhilfe unterstützt werden, sondern gemäss den Bestimmungen über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV.
Mit diesen Anliegen werde die aktuelle finanzpolitische Lage des Kantons verkannt, schreibt der Regierungsrat nun – und weist auf die Herausforderungen der nächsten Jahre hin. So nennt er etwa die Mindererträge aus dem Finanzausgleich des Bundes, der steigende Investitionsbedarf oder bevorstehende Steuerausfälle.
Unterschied von 33 Millionen
Wie hoch die Mehrkosten gegenüber heute sein würden, hat die Direktion von Pierre Alain Schnegg (SVP) auf Basis aktueller Zahlen berechnet. Für den Grundbedarf, Integrationszulagen und Einkommensfreibetrag gibt der Kanton momentan 275 Millionen Franken pro Jahr aus. Mit dem Volksvorschlag würden sich die Kosten laut Schnegg auf 294 Millionen erhöhen und mit der vom Grossen Rat beschlossenen Kürzung auf 261 Millionen Franken verringern.
Nicht berücksichtigt wurden bei den Berechnungen ältere Sozialhilfeempfänger. «In dieser Kategorie sind die Folgen des Volksvorschlags schwieriger absehbar», so Schnegg. Er hält aber den Vorschlag der Linken auch dort für unbrauchbar. Wenn schon müsse eine Besserstellung der älteren Arbeitslosen auf nationaler Ebene und ausserhalb der Sozialhilfe gelöst werden. Zudem wäre die Altersgrenze höher als bei 55 Jahren anzusetzen.
Schnegg sagt schliesslich auch, dass nur dank den beschlossenen Kürzungen Geld für zusätzliche Integrationsmassnahmen der Sozialhilfeempfänger zur Verfügung stehen würde. Und letztlich könnten Kosten am effektivsten gespart werden, wenn möglichst wenige Personen überhaupt auf Sozialhilfe angewiesen seien.
Kritik an der Berechnung
Daran zweifelt auch Grossrätin Andrea de Meuron (Grüne) nicht. Nur ist sie der Meinung, dass dies mit den Kürzungen nicht erreicht werden kann. Sie kritisiert zudem die Berechnungen von Regierungsrat Schnegg. «Es stimmt, beim Grundbedarf kommt es zu Mehrkosten. Dank der neuen Regelung für ältere Arbeitslose werden die Kosten aber langfristig insgesamt gesenkt», so de Meuron. Denn über 55-Jährige würden künftig nicht mehr ausgesteuert. Sie verlieben in der Arbeitsvermittlung und hätten deshalb bessere Chancen auf eine rasche berufliche Wiedereingliederung.
Aus diesem Grund seien die Berechnungen der Fürsorgedirektion nicht aussagekräftig. Wann über den Volksvorschlag und das revidierte Sozialhilfegesetz abgestimmt wird, ist noch nicht klar. Laut der Staatskanzlei ist der Urnengang aber frühestens im Mai 2019 möglich, da der Volksvorschlag zuerst noch im Kantonsparlament behandelt werden muss.
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