Schlappe für den FC Breitsch
Megafon, Trommel und Konsorten sind auf dem Fussballplatz Spitalacker künftig verboten, entschied jüngst der Kanton.

Im Lärmstreit mit der Nachbarschaft hat der FC Breitenrain eine Niederlage eingefahren. Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) entschied, dass die Stadt die Fussballer zur Einhaltung der Auflagen verpflichten muss. Bereits der Regierungsstatthalter entschied zuvor nicht im Sinne des Klubs.
Konkret darf die Lautsprecheranlage nur noch für die bei Matchs notwendigen Durchsagen verwendet werden. Neu dürfen allerdings die Sponsoren genannt werden. Weiter dürfen die Fans keine geräuschintensiven Instrumente wie Signalhörner, Trommeln, Rasseln, Pfeifen oder Megafone verwenden. Und bei Grossanlässen muss der FC einen genügend dimensionierten Verkehrsdienst einsetzen.
Der Entscheid der BVE, der dieser Zeitung vorliegt, wird laut Sportamt nicht beim Verwaltungsgericht angefochten. Dies sei zusammen mit dem Fussballklub entschieden worden. Dessen Leitung betrachtet die Erfolgsaussichten eines Prozesses als zu gering und das finanzielle Risiko als zu hoch. Die jüngste Niederlange hat bereits einen Einfluss auf den Spielbetrieb für die verbleibenden Rückrundenspiele dieser Saison.
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