Schawinski blitzt vor Gericht ab
Der Medienunternehmer wollte von der Wettbewerbskommission wissen, ob die Konkurrenz im Aargau und in Graubünden ihre Marktstellung missbraucht. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde abgewiesen.

Die Vergabe der Radiokonzessionen in der Südostschweiz und im Aargau verläuft nach Plan. Das Bundesverwaltungsgericht ist auf eine Beschwerde von Roger Schawinski und seinen Partnern nicht eingetreten, wie «Radio Südost» in Chur am Montag mitteilte.
Die Initianten für ein Lokalradio in der Südostschweiz und im Aargau wehrten sich gegen die Verfügung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom). Sie wollten, dass die Wettbewerbskommission (Weko) nicht nur die marktbeherrschende Stellung von Medienhäusern in den beiden Sendegebieten prüft, sondern auch untersucht, ob diese Stellung missbraucht wird.
Angebliche Medienmonopole knacken
Weil das Bundesverwaltungsgericht nicht auf die Beschwerde eingetreten ist, bleibt es dabei, dass nach den Untersuchungen durch die Weko das Bakom die Frage einer missbräuchlichen marktbeherrschenden Stellung klären muss.
Im langwierigen Streit um Radiokonzessionen wollen Schawinski und seine Partner eigenen Angaben zufolge die Medienmonopole in Graubünden und im Aargau knacken. Die in Graubünden/Südostschweiz sendende Station «Radio Grischa» gehört zu den Südostschweiz Medien, «Radio Argovia» zur AZ Mediengruppe.
SDA/oku
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