Schändung und Vergewaltigung einer 16-Jährigen nicht erwiesen
Das Bezirksgericht Meilen hat zwei Mazedonier vom Vorwurf der Schändung und Vergewaltigung freigesprochen. Die Aussagen des Mädchens waren laut Gericht «sehr fragwürdig» und «nicht glaubhaft».
Die zur Tatzeit im April 2009 20- und 21-jährigen Männer wurden nach dem Grundsatz «Im Zweifel für die Angeklagten» freigesprochen. Für einen Schuldspruch, so das Gericht am Montag, habe es unüberwindbare Zweifel gegeben. Wesentlichster Grund für diese Zweifel: Die Aussagen des damals gerade 16 Jahre alt gewordenen Mädchens aus dem Zürcher Unterland waren laut Gericht «sehr fragwürdig» oder «nicht glaubhaft».