SBB sollen bei Verspätungen nach EU-Regeln entschädigen
Der Bund will die EU-Standards bei den Passagierrechten übernehmen. Die SBB sind von dieser Idee nicht begeistert.

Bei Verspätungen zwischen einer und zwei Stunden muss ein Viertel des Ticketpreises zurückerstattet werden. Ist die Verzögerung noch grösser, beträgt die Rückerstattung die Hälfte des Billettpreises. So sieht es das EU-Reglement vor, das der Bund laut «NZZ» übernehmen will.
Gelten sollen die EU-Bestimmungen für internationale Verbindungen und den Fernverkehr – nicht aber für den regionalen oder städtischen Verkehr. Eine Rückerstattung der Preise auf kürzeren Strecken wäre schwierig, da viele Passagiere mit einem Abonnement reisen. Zudem sind auf diesen Strecken meist keine Kondukteure im Einsatz.
Nach den Sommerferien will der Bund eine revidierte Fassung des Personenbeförderungsgesetzes in die Vernehmlassung schicken. Dies bestätigte bereits Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV), der Zeitung «Le Temps».
Zehn-Franken-Gutschein von den SBB
Die SBB sind von den Plänen des Bundes wenig begeistert. Sie bevorzugen freiwillige Branchenlösungen anstelle eines regulierten und starren Ansatzes, sagt Sprecherin Lea Meyer zur «NZZ». Heute setzen die SBB auf ein freiwilliges Kulanzsystem. Ab einer Verspätung von einer Stunde im Fernverkehr gibts einen Bahngutschein von zehn Franken. Dies ist weniger als der EU-Ansatz verlangt.
Der Bund strebe eine pragmatische Lösung an, welche dem schweizerischen ÖV-System gerecht würde, beschwichtigt das BAV. Noch unklar ist, wie die Entschädigung ausfällt, wenn ein Regionalzug verspätet ist und deswegen ein Fernverkehrszug verpasst wird. Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer Revision der Verordnung. Ob diese auch in die Schweizer Gesetzgebung einfliessen wird, gab das BAV nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch