SBB müssen in die Tasche greifen
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Rechtsstreit zwischen der Gebäudeversicherung Bern und den SBB entschieden: Die Bundesbahnen müssen der Versicherung 226'000 Franken bezahlen.

Wer muss wem etwas beweisen? Diese Frage war zentral im Rechtsstreit zwischen der Gebäudeversicherung Bern (GVB) und den SBB. Die Antwort: Die SBB hätten beweisen sollen, dass sie ihren Anteil an gewissen Vorhalteleistungen der bernischen Wehrdienste bereits bezahlt haben.
Weil sie das nicht taten, schulden sie der Versicherung nun rund 226'000 Franken inklusive Verzugszins sowie 30 000 Franken Parteientschädigung. So hat es das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Doch der Reihe nach.
Alles begann im September 2014 mit einer Rechnung der GVB. Mit dem Geld sollten sich die SBB an Kosten beteiligen, die Feuer- und Chemiewehren haben, weil sie sich auf Einsätze auf Eisenbahnanlagen vorbereiten müssen. Dagegen wehrten sich die SBB: Diese Vorhaltekosten seien bereits im Rahmen von pauschalen Zahlungen an die Feuerwehren Bern, Biel und Langenthal abgegolten.
Übungen und Fahrzeuge
Beide Seiten forderten daraufhin, die andere Partei müsse beweisen, dass ihr das Geld zustehe oder dass sie den Betrag bereits bezahlt habe. Das Bundesamt für Verkehr entschied in erster Instanz zugunsten der SBB. Das Bundesverwaltungsgericht revidiert nun aber dieses Urteil und gibt der GVB recht.
Für sein Urteil nahm das Gericht unter die Lupe, welche Leistungen in den jeweiligen Paketen enthalten sind: Zu den Vorhaltekosten, welche die GVB den SBB in Rechnung stellte, gehören die Zeit-, Reise- und Verpflegungskosten der Angehörigen von Feuer- und Chemiewehren.
Hinzu kommen Kosten für Einsatzübungen sowie die mit dem Einsatz des Materials und der Fahrzeuge verbundenen Kosten. Die SBB fanden, diese Kosten seien bereits mit ihren Pauschalen bezahlt. Das Bundesgericht leitet aber aus diversen weiteren Vereinbarungen ab, dass es sich bei diesem Betrag um vorwiegend personelle Kosten handelt, in denen die erwähnten Vorhalteleistungen nicht inbegriffen sind.
Noch nicht rechtskräftig
Also hätten die SBB konkret nachweisen müssen, inwiefern sie die Vorhalteleistungen bereits bezahlt haben. Da sie diesen Beweis nicht geliefert haben, müssen sie der Gebäudeversicherung nun den geforderten Betrag bezahlen.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es kann vor Bundesgericht angefochten werden.
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